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Ihr Betriebsrat informiert<br />
ARBEITER IM HANDEL<br />
Fristen und Termine für Arbeitgeber und Arbeiter sind gleich lang<br />
Fristen:<br />
Weniger als 1 Jahr 1 Woche<br />
Über 1 Jahr 2 Wochen<br />
Ab 3 Jahren 3 Wochen<br />
Ab 5 Jahre 4 Wochen<br />
Termin:<br />
Das Dienstverhältnis kann jeweils am Samstag unter Einhaltung der Frist<br />
zum nächsten Samstag gelöst werden.<br />
ANGESTELLTE IM FLEISCHBEREICH<br />
Fristen und Termine, die der Arbeitgeber einzuhalten hat:<br />
Fristen:<br />
Unter 2 Jahren 6 Wochen<br />
3. – 5. Dienstjahr 2 Monate<br />
6. – 15. Dienstjahr 3 Monate<br />
16. – 25. Dienstjahr 4 Monate<br />
ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate<br />
Termin:<br />
Jeweils zum 15. oder Letzten des Monates, ab 5 Dienstjahren nur noch zum<br />
Quartalsende.<br />
Für Angestellte, die im Monat nicht mehr als 33 Stunden arbeiten bzw. weniger als<br />
7,5 Stunden pro Woche, gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.<br />
Fristen und Termine für den Angestellten<br />
Immer zum Monatsletzten (Termin) unter Einhaltung einer einmonatigen<br />
Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses!<br />
ARBEITER IM FLEISCHBEREICH<br />
Die Kündigungsfrist für Arbeiter im Fleischergewerbe beträgt in den ersten 6<br />
Monaten nur 1 Woche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, danach 2 Wochen.<br />
Im Fleischergewerbe kann das Dienstverhältnis jeweils am Samstag unter<br />
Einhaltung der Frist zum nächsten Samstag gekündigt werden.<br />
ARBEITER IM GASTGEWERBE<br />
Im Gastgewerbe gelten die ersten beiden Wochen als Probezeit, danach kann das<br />
Dienstverhältnis unter Einhaltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist zu jedem<br />
Termin aufgelöst werden.<br />
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