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Ihr Betriebsrat informiert<br />

ARBEITER IM HANDEL<br />

Fristen und Termine für Arbeitgeber und Arbeiter sind gleich lang<br />

Fristen:<br />

Weniger als 1 Jahr 1 Woche<br />

Über 1 Jahr 2 Wochen<br />

Ab 3 Jahren 3 Wochen<br />

Ab 5 Jahre 4 Wochen<br />

Termin:<br />

Das Dienstverhältnis kann jeweils am Samstag unter Einhaltung der Frist<br />

zum nächsten Samstag gelöst werden.<br />

ANGESTELLTE IM FLEISCHBEREICH<br />

Fristen und Termine, die der Arbeitgeber einzuhalten hat:<br />

Fristen:<br />

Unter 2 Jahren 6 Wochen<br />

3. – 5. Dienstjahr 2 Monate<br />

6. – 15. Dienstjahr 3 Monate<br />

16. – 25. Dienstjahr 4 Monate<br />

ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate<br />

Termin:<br />

Jeweils zum 15. oder Letzten des Monates, ab 5 Dienstjahren nur noch zum<br />

Quartalsende.<br />

Für Angestellte, die im Monat nicht mehr als 33 Stunden arbeiten bzw. weniger als<br />

7,5 Stunden pro Woche, gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.<br />

Fristen und Termine für den Angestellten<br />

Immer zum Monatsletzten (Termin) unter Einhaltung einer einmonatigen<br />

Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses!<br />

ARBEITER IM FLEISCHBEREICH<br />

Die Kündigungsfrist für Arbeiter im Fleischergewerbe beträgt in den ersten 6<br />

Monaten nur 1 Woche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, danach 2 Wochen.<br />

Im Fleischergewerbe kann das Dienstverhältnis jeweils am Samstag unter<br />

Einhaltung der Frist zum nächsten Samstag gekündigt werden.<br />

ARBEITER IM GASTGEWERBE<br />

Im Gastgewerbe gelten die ersten beiden Wochen als Probezeit, danach kann das<br />

Dienstverhältnis unter Einhaltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist zu jedem<br />

Termin aufgelöst werden.<br />

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