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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Abfertigung neu<br />
Für Dienstverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt das<br />
System der Abfertigung neu.<br />
Die Abfertigung neu hat den großen Vorteil, dass egal wieviele Arbeitgeber man<br />
hat, die Abfertigung angespart wird und sie nicht mehr verloren gehen kann. Der<br />
erste Monat in einem Dienstverhältnis ist beitragsfrei, danach muss der<br />
Arbeitgeber monatlich 1,53% vom laufenden Entgelt und den Sonderzahlungen in<br />
die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen.<br />
Auch während des Präsenz/Zivildienstes, Wochenhilfe und in der Karenz, sowie<br />
während des Bezuges von Krankengeld werden Beiträge einbezahlt (allerdings<br />
nicht vom Arbeitgeber sondern z.B. vom FLAF).<br />
Der Arbeitnehmer hat keinen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber,<br />
sondern gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse. Großer Vorteil der Abfertigung<br />
neu ist, dass der angesparte Betrag nicht mehr verloren geht. Allerdings ist eine<br />
Auszahlung erst nach 3 Einzahlungsjahren und nur bei bestimmten<br />
Beendigungsarten des Dienstverhältnisses möglich:<br />
Höhe der Abfertigung neu:<br />
Die Höhe ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge (finden Sie<br />
monatlich auf dem Gehaltszettel) unter Berücksichtigung der<br />
Veranlagungsergebnisse und nach Abzug der Verwaltungskosten.<br />
Man hat keinen Auszahlungsanspruch bei<br />
• einer Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn selbst<br />
• einer begründeten Entlassung<br />
• einem unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />
• wenn kürzer als 3 Jahre (seit der letzten Auszahlung) einbezahlt wurde<br />
Der angesammelte Betrag geht allerdings nicht verloren, sondern bleibt liegen<br />
und kann bei der nächsten Beendigung mit ausbezahlt werden. Spätestens beim<br />
Pensionsantritt werden alle Beiträge, die noch vorhanden sind, ausbezahlt.<br />
Ein Auszahlungsanspruch besteht bei:<br />
• einer Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
• einer einvernehmlichen Lösung<br />
• einer unbegründeten Entlassung<br />
• einem berechtigten vorzeitigen Austritt<br />
Man muss binnen 6 Monaten nach Beendigung bei der MV-Kasse schriftlich<br />
mitteilen, ob man die Abfertigung ausbezahlt oder weiter veranlagen möchte. Wie<br />
hoch die Summe der eingezahlten Beträge ist, erfahren Sie durch die<br />
Mitarbeitervorsorgekasse, die jährlich ein Informationsblatt an Ihre Heimadresse<br />
schickt.<br />
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