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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Abfertigung neu<br />

Für Dienstverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt das<br />

System der Abfertigung neu.<br />

Die Abfertigung neu hat den großen Vorteil, dass egal wieviele Arbeitgeber man<br />

hat, die Abfertigung angespart wird und sie nicht mehr verloren gehen kann. Der<br />

erste Monat in einem Dienstverhältnis ist beitragsfrei, danach muss der<br />

Arbeitgeber monatlich 1,53% vom laufenden Entgelt und den Sonderzahlungen in<br />

die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen.<br />

Auch während des Präsenz/Zivildienstes, Wochenhilfe und in der Karenz, sowie<br />

während des Bezuges von Krankengeld werden Beiträge einbezahlt (allerdings<br />

nicht vom Arbeitgeber sondern z.B. vom FLAF).<br />

Der Arbeitnehmer hat keinen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber,<br />

sondern gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse. Großer Vorteil der Abfertigung<br />

neu ist, dass der angesparte Betrag nicht mehr verloren geht. Allerdings ist eine<br />

Auszahlung erst nach 3 Einzahlungsjahren und nur bei bestimmten<br />

Beendigungsarten des Dienstverhältnisses möglich:<br />

Höhe der Abfertigung neu:<br />

Die Höhe ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge (finden Sie<br />

monatlich auf dem Gehaltszettel) unter Berücksichtigung der<br />

Veranlagungsergebnisse und nach Abzug der Verwaltungskosten.<br />

Man hat keinen Auszahlungsanspruch bei<br />

• einer Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn selbst<br />

• einer begründeten Entlassung<br />

• einem unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />

• wenn kürzer als 3 Jahre (seit der letzten Auszahlung) einbezahlt wurde<br />

Der angesammelte Betrag geht allerdings nicht verloren, sondern bleibt liegen<br />

und kann bei der nächsten Beendigung mit ausbezahlt werden. Spätestens beim<br />

Pensionsantritt werden alle Beiträge, die noch vorhanden sind, ausbezahlt.<br />

Ein Auszahlungsanspruch besteht bei:<br />

• einer Kündigung durch den Arbeitgeber<br />

• einer einvernehmlichen Lösung<br />

• einer unbegründeten Entlassung<br />

• einem berechtigten vorzeitigen Austritt<br />

Man muss binnen 6 Monaten nach Beendigung bei der MV-Kasse schriftlich<br />

mitteilen, ob man die Abfertigung ausbezahlt oder weiter veranlagen möchte. Wie<br />

hoch die Summe der eingezahlten Beträge ist, erfahren Sie durch die<br />

Mitarbeitervorsorgekasse, die jährlich ein Informationsblatt an Ihre Heimadresse<br />

schickt.<br />

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