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Ihr Betriebsrat informiert<br />

DER P E R S O N A L E I N S A T Z P L A N<br />

(PEP)<br />

Der PEP ist eine elektronische Personaleinsatzplanung die zur<br />

Arbeitszeitaufzeichnung wird. Vorteil der elektronischen Erfassung ist, dass alle<br />

Zuschläge automatisch berechnet werden, wenn die Arbeitszeit richtig eingegeben<br />

wird!<br />

Ein kleiner Nachteil ist, dass der/die MitarbeiterIn nicht mehr selbst handschriftlich<br />

seine tatsächliche Arbeitszeit am Plan eintragen kann. Es gibt aber eine<br />

Korrekturspalte für Veränderungen zum Plan, wo der/die MitarbeiterIn eintragen<br />

kann. Anhand verschiedener Dokumente kann die Arbeitszeit sowohl<br />

mitgeschrieben und vor allem kontrolliert werden.<br />

Mit Ihrer Unterschrift auf den Arbeitszeitaufzeichnungen bestätigen Sie die<br />

Richtigkeit. Sollten also Mehrstunden nicht eingetragen worden sein oder sind<br />

Pausen eingetragen, die Sie nicht halten konnten, dann verweigern Sie die<br />

Unterschrift, solange bis die Korrekturen durchgeführt wurden.<br />

Niemand kann Sie dazu zwingen falsche Arbeitszeitaufzeichnungen zu<br />

unterschreiben.<br />

Im Gegenteil - bestätigen Sie falsche Arbeitszeitaufzeichnungen mit Ihrer<br />

Unterschrift, so verlieren Sie nach 2 Monaten den Anspruch auf diese nicht<br />

eingetragenen Mehr- und Überstunden!!<br />

Werden die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht richtig geführt und haben Sie die<br />

Unterschrift verweigert, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten die Stunden<br />

schriftlich geltend machen. Dazu reicht ein Schreiben in dem Sie festhalten, dass<br />

es noch offenen Mehr- und Überstunden, gibt. Dieses Schreiben übergeben Sie<br />

Ihrer/m Marktmanager/In und Regionalmager/In. Reagiert der Arbeitgeber nicht,<br />

haben Sie 3 Jahre lang Zeit diese Stunden vor Gericht einzufordern!<br />

Auswertungen<br />

Im PEP können verschiedene Ausdrucke gemacht werden. Die Erstellung muss in<br />

den Auswertungen angefordert werden.<br />

Mit dem Button in die Auswertungen gehen<br />

80<br />

Kapitel<br />

7

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