17.07.2013 Aufrufe

BILLA - linea7.com

BILLA - linea7.com

BILLA - linea7.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ihr Betriebsrat informiert<br />

S O Z I A L V E R S I C H E R U N G<br />

In Österreich ist jede/r Angestellter und ArbeiterIn pflichtversichert. Durch diese<br />

verpflichtende Sozialversicherung bei einer Erwerbstätigkeit, hat man auch einen<br />

umfassenden Versicherungsschutz. Die Sozialversicherung umfasst die<br />

Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft), Unfallversicherung<br />

(Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) und Pensionsversicherung (Alters- und<br />

Invaliditätsversorgung), sowie im weiteren Sinn die Arbeitslosenversicherung.<br />

Jeder Angestellte zahlt von seinem Bruttolohn 18,07% Sozialversicherung (bei<br />

Sonderzahlungen z.B. WR/UZ nur 17,07%).<br />

Jeder Arbeiter zahlt von seinem Bruttolohn 18,20% Sozialversicherung (bei<br />

Sonderzahlungen nur 17,20%).<br />

Bei niedrigem Einkommen entfällt oder reduziert sich der<br />

Arbeitlosenversicherungsbeitrag von 3% auf 0%.<br />

Unter 1.155 € zahlt man keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag,<br />

also nur 15,07% bzw. 15,2% Sozialversicherung<br />

über 1.155 € bis 1.260 € zahlt man einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

von 1%, also 16,07% bzw. 16,2% Sozialversicherung<br />

über 1.260 € bis 1.417 € zahlt man einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

von 2%, also 17,07% bzw. 17,2% Sozialversicherung<br />

über 1.417 € zahlt man so wie bisher 3% Arbeitslosenversicherungsbeitrag,<br />

also 18,07% bzw. 18,2% Sozialversicherung.<br />

Auch der Arbeitgeber zahlt für jeden Angestellten 21,83% und für jeden Arbeiter<br />

21,70% im Zuge der sogenannten Lohnnebenkosten für die/den ArbeitnehmerIn<br />

bei der Sozialversicherung ein .<br />

D I E W I C H T I G S T E N W E R T E<br />

E-Card Gebühr<br />

Anstelle des Krankenscheins gibt es seit 1.1.2006 die E-Card. Jeweils im<br />

November des Jahres wird die E-Card Gebühr in laufenden Dienstverhältnissen<br />

vom Gehalt gleich abgezogen. Die E-Card gilt auch in der gesamten EU, EWR<br />

und der Schweiz.<br />

2010: 10,00 €<br />

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung<br />

2010 bei geringfügiger Beschäftigung pro Monat 51,69 €<br />

63<br />

Kapitel<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!