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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Feiertage<br />

Als Feiertage gelten in Österreich die katholischen Feiertage, sowie für<br />

evangelische Kirchenangehörige der Karfreitag. Für Angehörige der israelitischen<br />

Glaubensgemeinschaft der Versöhnungstag, auf Verlangen spätestens eine<br />

Woche vorher, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.<br />

An einem Feiertag hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf<br />

ununterbrochene Ruhezeit, d.h. man muss nicht arbeiten.<br />

Jeder Arbeitnehmer behält trotzdem seinen Anspruch auf Entgelt, obwohl die<br />

Arbeit infolge des Feiertages ausgefallen ist. D.h. jeder Arbeitnehmer bekommt<br />

jene Stunden eingetragen, die er durchschnittlich an diesem Tag gearbeitet hätte,<br />

wenn kein Feiertag gewesen wäre.<br />

Wird an einem Feiertag gearbeitet, hat der Arbeitnehmer zusätzlich zu dem<br />

Entgelt (Stunden) für den Feiertag auch den Anspruch auf das Entgelt für die von<br />

ihm tatsächlich geleisteten Stunden<br />

= Feiertag + geleistete Stunden<br />

Die geleisteten Stunden an einem Feiertag sind jedoch nicht automatisch 100%<br />

Überstunden. Feiertage müssen nie eingearbeitet werden, auch nicht bei Teilzeit-<br />

oder geringfügigen ArbeitnehmerInnen!<br />

Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist evangelisch und für 30 Stunden angemeldet. Grundsätzlich<br />

hätte sie am Karfreitag frei. Man kann jedoch mit ihr den Arbeitseinsatz<br />

vereinbaren. Arbeitet sie an diesem Tag 6 Stunden, bekommt sie für den Feiertag<br />

(Feiertagsentgelt) 5,1 Stunden und zusätzlich die 6 Stunden die geleistet wurden,<br />

bezahlt/eingetragen.<br />

Hat ein/e ArbeitnehmerIn fixe Arbeitszeiten, so ist es einfacher die Stunden zu<br />

ermitteln, die er/sie am Feiertag gearbeitet hätte, genau diese Stunden sind<br />

einzutragen, z.B. Pendler, Samstagskräfte.<br />

Hat ein/e ArbeitnehmerIn jedoch flexible Arbeitszeiten, so wird der<br />

Fehlzeitenschlüssel herangezogen, also ein Durchschnitt der üblichen Stunden:<br />

Auszug aus dem Fehlzeitenschlüssel:<br />

Arbeitszeit Ausfallstunden Mo - Fr Ausfallstunden Sa<br />

19,25 3,25 3<br />

20 3,4 3<br />

25 4,3 3,5<br />

30 5,1 4,5<br />

35 5,9 5,5<br />

38,5 6,6 5,5<br />

40 6,8 6<br />

44 7,5 6,5<br />

46 7,8 7<br />

50 8,5 7,5<br />

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