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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Urlaub<br />

ANSPRUCH<br />

Jede/r ArbeitnehmerIn, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt hat<br />

30 Werktage Urlaub bei einer 6 Tage Arbeitswoche. In der Konzernzentrale nur<br />

25 Werktage, für jene Arbeitnehmer, die eine 5 Tage Woche haben.<br />

Nach einer längeren Betriebszugehörigkeit hat die/der ArbeitnehmerIn Anspruch<br />

auf 36 Werktage (30 Tage bei 5 Tage Woche).<br />

Grundsätzlich benötigt der Arbeitnehmer 25 Jahre für die 6 Wochen Urlaub,<br />

wobei auch Zeiten ausserhalb des Dienstverhältnisses angerechnet werden:<br />

• 5 Jahre werden von anderen Arbeitgebern (Mindestdauer des<br />

•<br />

Dienstverhältnisses 6 Monate) angerechnet. Lehrzeiten bei anderen<br />

Arbeitgebern werden beim Urlaubsausmaß mit den vollen 3 Jahren<br />

angerechnet. Auch Zeiten als Selbständiger oder Entwicklungshelfer werden<br />

mit insgesamt max. 5 Jahre angerechnet. Auch Zeiten als Arbeiter werden im<br />

Fall des Urlaubsausmaßes angerechnet.<br />

4 Jahre Schulzeiten von höheren Schulen, die über das 9. Schuljahr<br />

hinausgehen. Die Schule muss nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein.<br />

Sind Zeiten eines anderen Arbeitgebers und Schulzeiten vorhanden, so<br />

werden maximal insgesamt Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und<br />

Schulzeiten im Ausmaß von 7 Jahren angerechnet.<br />

• 5 Jahre für ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.<br />

• Karenzzeiten zählen nicht mit, nur 10 Monate der ersten Karenz werden für<br />

das Urlaubsausmaß angerechnet.<br />

Eine Mindestdauer des Dienstverhältnisses von 20 Jahren ist nicht erforderlich!<br />

Hat man Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und Schulzeiten, werden<br />

insgesamt 7 Jahre angerechnet, man braucht daher nur 18 Dienstjahre beim<br />

aktuellen Arbeitgeber.<br />

Hat man Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Schulzeiten und ein<br />

abgeschlossenes Hochschulstudium werden 12 Jahre angerechnet, d.h. man<br />

braucht im aktuellen Dienstverhältnis nur 13 Dienstjahre.<br />

URLAUB IST IMMER ZU VEREINBAREN!<br />

Ein einmal vereinbarter Urlaub darf auch so wie er geplant wurde, angetreten<br />

werden. Im Konzern werden üblicherweise im Jänner die Urlaube verplant. Dieser<br />

geplante Urlaub kann auch so konsumiert werden, egal ob vorher ein<br />

Krankenstand war, jemand anderer ausgefallen ist, man die Filiale gewechselt hat<br />

oder ob man sich in einer Kündigungsfrist befindet. Der Arbeitgeber kann nie<br />

einseitig den Urlaub verschieben oder streichen.<br />

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