17.07.2013 Aufrufe

BILLA - linea7.com

BILLA - linea7.com

BILLA - linea7.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ihr Betriebsrat informiert<br />

Samstag - Schwarz-Weiß – Regelung (nur für den Handel)<br />

Obwohl im Handel der Samstag einer der verkaufsstärksten Tage ist, gibt es eine<br />

Regelung für freie Samstage. Diese Regelung muss eingehalten werden, als<br />

Ausgleich können ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, die ausschließlich am<br />

Samstag arbeiten.<br />

1. Wird ein Arbeitnehmer an einem Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt, so hat<br />

er am nächsten Samstag frei. Es ist auch möglich an 2 Samstagen beschäftigt<br />

zu werden und dann dafür 2 Samstage frei zu haben.<br />

Dabei ist es nicht relevant, ob an einem ganzen Samstag oder nur am<br />

Samstagnachmittag gearbeitet wird!<br />

2. Wird jemand immer nur am Samstag vormittag bis 13.00 Uhr beschäftigt, so<br />

muss zumindest jeder 6. Samstag frei sein.<br />

Im Gastgewerbe und bei den Fleischern gibt es keine Regelungen für freie<br />

Samstage.<br />

Ruhezeiten<br />

PAUSEN<br />

Dauert der Arbeitstag länger als 6 Stunden muss dem/der ArbeitnehmerIn<br />

mindestens 30 Minuten Pause gegeben werden. Pausen sind zu vereinbaren und<br />

nicht einseitig vom Arbeitgeber festzulegen! Pausen, die nicht konsumiert werden<br />

konnten, dürfen in den Arbeitszeitaufzeichnungen nicht eingetragen werden. Sind<br />

Pausen eingetragen, die Sie nicht halten konnten, so haben Sie das Recht die<br />

Arbeitszeitaufzeichnungen bis zur Korrektur nicht zu unterzeichnen!<br />

TÄGLICHE RUHEZEIT<br />

Nach der Tagesarbeitszeit hat der/die ArbeitnehmerIn Anspruch auf mind.<br />

11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitseinsatz. Die Wegzeit nach Hause<br />

und zum Arbeitsplatz sind in den 11 Stunden enthalten.<br />

Jugendliche haben eine Ruhezeit von 12 Stunden; unter 15 Jahren 14 Stunden.<br />

Im Handel kann in Sonderfällen (z.B. Weihnachten) die tägliche Ruhezeit auf<br />

8 Stunden reduziert werden, wenn in den nächsten 10 Tagen ein entsprechender<br />

Ausgleich erfolgt!<br />

Im Gastgewerbe kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein<br />

entsprechender Ausgleich erfolgt<br />

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT<br />

Jeder Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf die sogenannte WOCHENENDRUHE<br />

im Ausmaß von 36 Stunden, in die ein ganzer Sonntag fallen muss.<br />

Ist eine Arbeitsleistung am Sonntag vereinbart, so bekommt man die sogenannte<br />

WOCHENRUHE im Ausmass von 36 Stunden, in die ein ganzer Kalendertag unter<br />

der Woche fallen muss.<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!