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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Samstag - Schwarz-Weiß – Regelung (nur für den Handel)<br />
Obwohl im Handel der Samstag einer der verkaufsstärksten Tage ist, gibt es eine<br />
Regelung für freie Samstage. Diese Regelung muss eingehalten werden, als<br />
Ausgleich können ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, die ausschließlich am<br />
Samstag arbeiten.<br />
1. Wird ein Arbeitnehmer an einem Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt, so hat<br />
er am nächsten Samstag frei. Es ist auch möglich an 2 Samstagen beschäftigt<br />
zu werden und dann dafür 2 Samstage frei zu haben.<br />
Dabei ist es nicht relevant, ob an einem ganzen Samstag oder nur am<br />
Samstagnachmittag gearbeitet wird!<br />
2. Wird jemand immer nur am Samstag vormittag bis 13.00 Uhr beschäftigt, so<br />
muss zumindest jeder 6. Samstag frei sein.<br />
Im Gastgewerbe und bei den Fleischern gibt es keine Regelungen für freie<br />
Samstage.<br />
Ruhezeiten<br />
PAUSEN<br />
Dauert der Arbeitstag länger als 6 Stunden muss dem/der ArbeitnehmerIn<br />
mindestens 30 Minuten Pause gegeben werden. Pausen sind zu vereinbaren und<br />
nicht einseitig vom Arbeitgeber festzulegen! Pausen, die nicht konsumiert werden<br />
konnten, dürfen in den Arbeitszeitaufzeichnungen nicht eingetragen werden. Sind<br />
Pausen eingetragen, die Sie nicht halten konnten, so haben Sie das Recht die<br />
Arbeitszeitaufzeichnungen bis zur Korrektur nicht zu unterzeichnen!<br />
TÄGLICHE RUHEZEIT<br />
Nach der Tagesarbeitszeit hat der/die ArbeitnehmerIn Anspruch auf mind.<br />
11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitseinsatz. Die Wegzeit nach Hause<br />
und zum Arbeitsplatz sind in den 11 Stunden enthalten.<br />
Jugendliche haben eine Ruhezeit von 12 Stunden; unter 15 Jahren 14 Stunden.<br />
Im Handel kann in Sonderfällen (z.B. Weihnachten) die tägliche Ruhezeit auf<br />
8 Stunden reduziert werden, wenn in den nächsten 10 Tagen ein entsprechender<br />
Ausgleich erfolgt!<br />
Im Gastgewerbe kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein<br />
entsprechender Ausgleich erfolgt<br />
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT<br />
Jeder Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf die sogenannte WOCHENENDRUHE<br />
im Ausmaß von 36 Stunden, in die ein ganzer Sonntag fallen muss.<br />
Ist eine Arbeitsleistung am Sonntag vereinbart, so bekommt man die sogenannte<br />
WOCHENRUHE im Ausmass von 36 Stunden, in die ein ganzer Kalendertag unter<br />
der Woche fallen muss.<br />
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