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Ihr Betriebsrat informiert<br />

ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ARBEITERN<br />

Für Arbeiter gelten dieselben Zeiten nach Dienstjahren<br />

Volles Entgelt halbes Entgelt<br />

1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />

6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />

16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />

ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />

Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern:<br />

Der oben genannte Anspruch steht jedem Arbeiter nur einmal während eines<br />

Arbeitsjahres zur Verfügung. Ein Arbeitsjahr beginnt mit dem Eintrittsdatum. Ein<br />

neuer Anspruch entsteht erst wieder mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />

Für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, steht der Anspruch auf<br />

Entgeltfortzahlung für weitere 8 Wochen, ab dem 16. Dienstjahr 10 Wochen,<br />

volles Entgelt für jeden Anlassfall zu, unabhängig von „normalen<br />

Krankheiten.“<br />

Bei Wiedererkrankungen gibt es bei Arbeitern keinen 2. Topf. Wiederholte<br />

Krankheiten innerhalb eines Arbeitsjahres werden zusammengerechnet. Der<br />

Arbeitgeber hat nur solange eine Entgeltfortzahlungspflicht bis der Topf einmal<br />

ausgeschöpft wurde, danach zahlt die Krankenkassa.<br />

LEHRLINGE<br />

Auch Lehrlinge erhalten ihre Lehrlingsentschädigung weiter, wenn sie krank<br />

werden.<br />

Bei einer Krankheit:<br />

4 Wochen Volle Lehrlingsentschädigung bei Krankheit<br />

2 Wochen die Differenz zw. Lehrlingsentschädigung und<br />

Krankengeld von der GKK<br />

Nach einem Arbeitsunfall:<br />

8 Wochen volle Lehrlingsentschädigung bei Arbeitsunfällen<br />

4 Wochen die Differenz bei Arbeitsunfällen<br />

Bei einer weiteren Krankheit innerhalb des selben Lehrjahres erhält der Lehrling<br />

für 3 Tage das volle Entgelt und für maximal weitere 6 Wochen die Differenz<br />

zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld.<br />

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