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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Abfertigung neu – Mitarbeitervorsorge<br />

•<br />

Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, sind in der<br />

Abfertigung neu. Vom Gehalt/Lohn, jeder ausbezahlten Stunde, Sonderzahlungen<br />

usw. werden 1,53% als Abfertigung neu an die Mitarbeitervorsorgekasse<br />

überwiesen. Der Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird am Lohnzettel<br />

nur zur Information ausgewiesen, er wird nicht vom Bruttogehalt/lohn abgezogen!<br />

Jährlich erhält man von der Mitarbeitervorsorgekasse einen Kontoauszug über das<br />

„angesparte“ Guthaben an die Heimadresse geschickt. Die Abfertigung neu geht<br />

nicht mehr verloren, auch bei Arbeitnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder<br />

unberechtigtem Austritt, bleibt das Guthaben auf dem Mitarbeitervorsorgekonto<br />

liegen, es kann allerdings nicht ausbezahlt werden. (Siehe Kapitel Abfertigung)<br />

Am Lohnzettel wird angeführt<br />

LA 670 MV BEMESSUNG LFD, das ist die Bemessungsgrundlage, also jener<br />

Betrag von welchem die 1,53% der Abfertigung neu berechnet werden.<br />

LA 680 MV BEITRAG LFD ist dann der errechnete Betrag (1,53%), der tatsächlich<br />

über die Gebietskrankenkasse auf das Mitarbeitervorsorgekassen-Konto, auf<br />

welchem die Abfertigung angespart wird, eingezahlt wird.<br />

LFD heißt laufender Bezug, gemeint ist damit das/der regelmäßige monatliche<br />

Gehalt/Lohn.<br />

SZ heißt Sonderzahlungen, also z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld von denen<br />

ebenfalls die 1,53% errechnet und einbezahlt werden.<br />

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