BILLA - linea7.com
BILLA - linea7.com
BILLA - linea7.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ihr Betriebsrat informiert<br />
Abfertigung neu – Mitarbeitervorsorge<br />
•<br />
Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, sind in der<br />
Abfertigung neu. Vom Gehalt/Lohn, jeder ausbezahlten Stunde, Sonderzahlungen<br />
usw. werden 1,53% als Abfertigung neu an die Mitarbeitervorsorgekasse<br />
überwiesen. Der Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird am Lohnzettel<br />
nur zur Information ausgewiesen, er wird nicht vom Bruttogehalt/lohn abgezogen!<br />
Jährlich erhält man von der Mitarbeitervorsorgekasse einen Kontoauszug über das<br />
„angesparte“ Guthaben an die Heimadresse geschickt. Die Abfertigung neu geht<br />
nicht mehr verloren, auch bei Arbeitnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder<br />
unberechtigtem Austritt, bleibt das Guthaben auf dem Mitarbeitervorsorgekonto<br />
liegen, es kann allerdings nicht ausbezahlt werden. (Siehe Kapitel Abfertigung)<br />
Am Lohnzettel wird angeführt<br />
LA 670 MV BEMESSUNG LFD, das ist die Bemessungsgrundlage, also jener<br />
Betrag von welchem die 1,53% der Abfertigung neu berechnet werden.<br />
LA 680 MV BEITRAG LFD ist dann der errechnete Betrag (1,53%), der tatsächlich<br />
über die Gebietskrankenkasse auf das Mitarbeitervorsorgekassen-Konto, auf<br />
welchem die Abfertigung angespart wird, eingezahlt wird.<br />
LFD heißt laufender Bezug, gemeint ist damit das/der regelmäßige monatliche<br />
Gehalt/Lohn.<br />
SZ heißt Sonderzahlungen, also z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld von denen<br />
ebenfalls die 1,53% errechnet und einbezahlt werden.<br />
24