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Ihr Betriebsrat informiert<br />

BEENDIGUNG VON D I E N S T V E R H Ä L T N I S S E N<br />

Abfertigung alt<br />

Für alle Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt<br />

noch die Abfertigung alt. Eine Abfertigung alt bekommt man, wenn das<br />

Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber mindestens 3 Jahre gedauert hat und<br />

durch eine Arbeitgeberkündigung, durch eine einvernehmliche Lösung oder<br />

durch eine Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach 10jähriger<br />

Betriebszugehörigkeit wegen Pensionierung, endet. In einigen Ausnahmefällen<br />

erhält der Arbeitnehmer die Hälfte der Abfertigung (siehe unten).<br />

Für die Abfertigung werden berücksichtigt<br />

• die Lehrzeit, nur dann wenn das Dienstverhältnis inklusive Lehre mind.<br />

7 Jahre gedauert hat<br />

• die Zeiten des Präsenz/Zivildienstes<br />

• Zeiten als Arbeiter beim selben AG ohne Unterbrechung<br />

• Karenzzeiten werden bei der Abfertigung nicht miteinberechnet<br />

Je nach Betriebszugehörigkeit, steigt die Abfertigung<br />

Nach 3 Jahren 2 Monatsentgelte<br />

Nach 5 Jahren 3 Monatsentgelte<br />

Nach 10 Jahren 4 Monatsentgelte<br />

Nach 15 Jahren 6 Monatsentgelte<br />

Nach 20 Jahren 9 Monatsentgelte<br />

Nach 25 Jahren 12 Monatsentgelte<br />

MÜTTER, die mindestens 5 Jahre (ohne Karenzzeit) im Betrieb waren und bis<br />

maximal 3 Monate vor dem Ende der Karenz (= maximal bis zum 2. Geburtstag<br />

des Kindes) ihren Austritt erklären, bekommen die Hälfte der gesetzlichen<br />

Abfertigung, maximal aber das Dreifache des monatlichen Entgelts. Das gleiche<br />

gilt auch für Väter in Karenz!<br />

ELTERN, die mindestens 5 Jahre (ohne Karenzzeit) im Betrieb waren und eine<br />

Elternteilzeit abgeschlossen haben, erhalten bei einer Arbeitnehmer-Kündigung<br />

ebenfalls die Hälfte der Abfertigung (max. 3 Monatsentgelte), wenn die<br />

Kündigungsfrist noch während der Elternteilzeit endet. Eine Elternteilzeit kann bis<br />

zum 7. Lebensjahr des Kindes bzw. einem späteren Schuleintritt dauern. Bei der<br />

Höhe der Abfertigung wird ein Durchschnitt der Arbeitszeit der letzten 5 Jahre<br />

herangezogen.<br />

Wird ein Dienstverhältnis während der Elternteilzeit mit einer einvernehmlichen<br />

Lösung beendet, erhält man die Abfertigung von jener Arbeitszeit (max. 38,5<br />

Stunden), die vor der Karenz vereinbart gewesen war.<br />

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