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Ihr Betriebsrat informiert<br />

DAUER<br />

Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen bezahlt,<br />

für 30 Wochen, wenn in den letzten 5 Jahren mind. 156 Wochen eine<br />

arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag.<br />

39 Wochen, wenn in den letzten 10 Jahren 312 Wochen eine<br />

arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 40. Lebensjahr vollendet ist<br />

52 Wochen, wenn in den letzten 15 Jahren 468 Wochen eine<br />

arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 50. Lebensjahr vollendet ist<br />

RUHEN DES ARBEITSLOSENGELDES<br />

Das Arbeitslosengeld ruht<br />

• für die Zeit in der nicht konsumierter Resturlaub ausbezahlt wird<br />

• bei einer Kündigungsentschädigung aufgrund falscher Kündigung<br />

• wenn man im Ausland ist und somit in Ö nicht arbeitsfähig<br />

• wenn der Arbeitgeber noch in der Entgeltfortzahlungspflicht bei einer<br />

Krankheit (die schon vor Ausspruch der Kündigung bestanden hat) ist<br />

• wenn Kranken- oder Wochengeld ausbezahlt wird.<br />

Während dieser Zeiten ruht das Arbeitslosengeld, das heißt aber nicht, dass die<br />

Anspruchsdauer dadurch vermindert wird.<br />

Kinderbetreuungsgeld kann gleichzeitg mit Arbeitslosengeld bezogen<br />

werden, wenn man nachweislich arbeitsfähig ist und eine Betreuung für das<br />

Kind hat!<br />

ACHTUNG SPERRFRIST 4 WOCHEN<br />

Wird das Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden oder freiwillig ohne trifftigen<br />

Grund aufgelöst, erhält man 4 Wochen nach dem Ende des Dienstverhältnisses<br />

kein Arbeitslosengeld, also bei<br />

• Berechtigter Entlassung<br />

• Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />

• Dienstnehmer Kündigung<br />

• Auflösung innerhalb des Probemonats seitens des Arbeitnehmers<br />

Nicht aber bei der einvernehmlichen Lösung!!!<br />

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