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Ihr Betriebsrat informiert<br />
DAUER<br />
Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen bezahlt,<br />
für 30 Wochen, wenn in den letzten 5 Jahren mind. 156 Wochen eine<br />
arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag.<br />
39 Wochen, wenn in den letzten 10 Jahren 312 Wochen eine<br />
arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 40. Lebensjahr vollendet ist<br />
52 Wochen, wenn in den letzten 15 Jahren 468 Wochen eine<br />
arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 50. Lebensjahr vollendet ist<br />
RUHEN DES ARBEITSLOSENGELDES<br />
Das Arbeitslosengeld ruht<br />
• für die Zeit in der nicht konsumierter Resturlaub ausbezahlt wird<br />
• bei einer Kündigungsentschädigung aufgrund falscher Kündigung<br />
• wenn man im Ausland ist und somit in Ö nicht arbeitsfähig<br />
• wenn der Arbeitgeber noch in der Entgeltfortzahlungspflicht bei einer<br />
Krankheit (die schon vor Ausspruch der Kündigung bestanden hat) ist<br />
• wenn Kranken- oder Wochengeld ausbezahlt wird.<br />
Während dieser Zeiten ruht das Arbeitslosengeld, das heißt aber nicht, dass die<br />
Anspruchsdauer dadurch vermindert wird.<br />
Kinderbetreuungsgeld kann gleichzeitg mit Arbeitslosengeld bezogen<br />
werden, wenn man nachweislich arbeitsfähig ist und eine Betreuung für das<br />
Kind hat!<br />
ACHTUNG SPERRFRIST 4 WOCHEN<br />
Wird das Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden oder freiwillig ohne trifftigen<br />
Grund aufgelöst, erhält man 4 Wochen nach dem Ende des Dienstverhältnisses<br />
kein Arbeitslosengeld, also bei<br />
• Berechtigter Entlassung<br />
• Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />
• Dienstnehmer Kündigung<br />
• Auflösung innerhalb des Probemonats seitens des Arbeitnehmers<br />
Nicht aber bei der einvernehmlichen Lösung!!!<br />
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