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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Geht ein/e ArbeitnehmerIn in PENSION und war er/sie mindestens 10 Jahre im<br />
Betrieb beschäftigt, dann bekommt er/sie auch bei einer Dienstnehmer-Kündigung<br />
die volle Abfertigung. Achtung! Dauert das Dienstverhältnis kürzer als 10 Jahre<br />
bekommt man auch beim Pensionsantritt nicht automatisch die Abfertigung, das<br />
Dienstverhältnis muss mit einer einvernehmlichen Lösung oder einer Dienstgeber-<br />
Kündigung enden.<br />
Beim TOD DES ARBEITNEHMERS bekommen die unterhaltsberechtigten Erben die<br />
Hälfte der gebührenden Abfertigung. Nach 1 monatiger Betriebszugehörigkeit wird<br />
das Gehalt des Sterbemonats und des darauffolgenden ausbezahlt, nach 5 Jahren<br />
gibt es das Gehalt für den Sterbemonat und zwei weitere Monate. Besteht<br />
daneben jedoch ein Abfertigungsanspruch wird nur der Günstigere von beiden<br />
Ansprüchen ausbezahlt.<br />
BERECHNUNG<br />
Die Abfertigung wird vom letzten durchschnittlichen Monatsentgelt berechnet. Das<br />
Monatsentgelt enthält nicht nur das Monatsgehalt, sondern auch andere Entgelte,<br />
die man durchschnittlich erhält. Ein Monatsentgelt setzt sich daher zusammen<br />
aus:<br />
• Letztes Monatsgehalt (Vorsicht bei Stundenherabsetzungen!!)<br />
• 1/12 Weihnachtsremuneration<br />
• 1/12 Urlaubsbeihilfe<br />
• Monatsanteil von Prämien, Zulagen, Remunerationen, Provisionen und<br />
geleisteten Mehr- u. Überstunden samt Zuschläge der letzten 12 Monate<br />
• Sachbezug<br />
Die Abfertigung wird besonders günstig ausbezahlt. Man zahlt für eine Abfertigung<br />
keine Sozialversicherung und nur 6% Lohnsteuer, dadurch hat man nur sehr<br />
geringe Abzüge von der Bruttosumme.<br />
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