BILLA - linea7.com
BILLA - linea7.com
BILLA - linea7.com
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ihr Betriebsrat informiert<br />
INVALIDITÄTS- BZW. BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION<br />
Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension ist gegeben,<br />
1. wenn die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens<br />
6 Monate andauert. Grundlage für diese Entscheidung bildet eine ärztliche<br />
Begutachtung.<br />
2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />
mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen<br />
Versicherung oder<br />
• mindestens 300 Versicherungsmonate oder<br />
• mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate,<br />
wenn der Stichtag vor Vollendung des 50. Lebensjahres liegt.<br />
Die Wartezeit verlängert sich nach Vollendung des 50. Lebensjahres für jeden<br />
weiteren Lebensmonat um jeweils einen Versicherungsmonat bis zum<br />
Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten. Die Rahmenfrist von 120<br />
Kalendermonaten erhöht sich entsprechend um jeweils zwei Kalendermonate für<br />
jeden weiteren Lebensmonat bis zum Höchstausmaß von 360 Kalendermonaten.<br />
Tritt der Versicherungsfall vor dem 27. Lebensjahr ein und wurden bis dahin<br />
mindestens sechs Versicherungsmonate (ausgenommen Selbstversicherung nach<br />
§ 16a ASVG) erworben, gilt die Wartezeit als erfüllt.<br />
Die Wartezeit entfällt, falls ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine<br />
Wehrdienstbeschädigung die Ursache der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit ist.<br />
Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
Um eine vorzeitige Pension (ausser Alterspension) in Anspruch nehmen zu<br />
können, muss das Dienstverhältnis beendet werden.<br />
Das Dienstverhältnis kann mit einer Dienstnehmerkündigung unter Einhaltung<br />
der einmonatigen Frist beendet werden. Dies ist jedoch nur ratsam, wenn<br />
man länger als 10 Jahre in der Firma beschäftigt war, denn nur dann bekommt<br />
man trotz Dienstnehmerkündigung seine Abfertigung. (Siehe Kapitel Beendigung<br />
des Dienstverhältnisses)<br />
Ist man weniger als 10 Jahre beschäftigt, so ist eine einvernehmliche Lösung<br />
notwendig, um die Abfertigung zu erhalten.<br />
Bei einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension sind die 10 Jahre<br />
Betriebszugehörigkeit für die Abfertigung nicht notwendig, man erhält jedenfalls<br />
seine Abfertigung.<br />
Bei einer Alterspension könnte das Dienstverhältnis auch aufrecht bleiben und<br />
man könnte auch die Pension gleichzeitig erhalten, nur müssen beide Einkommen<br />
im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung versteuert werden.<br />
79