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Ihr Betriebsrat informiert<br />
L E I S T U N G E N AUS DER<br />
S O Z I A L V E R S I C H E R U N G<br />
Arbeitslosengeld<br />
Das Arbeitslosengeld erhält man während der Zeit der Arbeitssuche.<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Arbeitslosengeld bekommt, wer innerhalb des letzten Jahres mindestens 28<br />
Wochen arbeitslosenversichert war und arbeitswillig und arbeitsfähig ist.<br />
Beim erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld über dem 25. Lebensjahr muss<br />
man in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslosenversichert<br />
gewesen sein.<br />
Unter 26 Jahren muss man die Hälfte der Voraussetzungen erfüllen, also im<br />
letzten Jahr, 26 Wochen arbeitlosenversicherte Beschäftigung.<br />
Hat man schon einmal Arbeitslosengeld erhalten, so müssen in den letzten 12<br />
Monaten wieder 28 Wochen mindestens an arbeitslosenversicherter<br />
Beschäftigung vorgelegt werden können.<br />
ANTRAG<br />
Das Arbeitslosengeld muss unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintritt der<br />
Arbeitslosigkeit beim zuständigen AMS geltend gemacht werden. Man erhält<br />
Arbeitslosengeld grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses, ausser bei<br />
der Sperrfrist und Weiterversicherung (siehe nächste Seite).<br />
Das Arbeitslosengeld muss beim zuständigen AMS mittels persönlicher<br />
Vorsprache beantragt werden. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge monatlich<br />
im Nachhinein ausbezahlt!<br />
HÖHE<br />
Die Höhe ist abhängig vom vorangegangenen Nettoeinkommen plus<br />
Familienzuschlägen (je nach Größe der Familie) und allfälligen<br />
Ergänzungsbeträgen (Ausgleichszulagenrichtsatz). Das Arbeitslosengeld besteht<br />
aus einem Grundbetrag von 55% des Nettoeinkommens des letzten<br />
Kalenderjahres. Es kann maximal aber 60% ohne Familienzuschlag und 80%<br />
mit Familienzuschlägen vom bisherigen Nettoeinkommen betragen.<br />
Zum Arbeitslosengeld kann man bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2010: 366,33 €)<br />
dazuverdienen.<br />
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