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Ihr Betriebsrat informiert<br />

L E I S T U N G E N AUS DER<br />

S O Z I A L V E R S I C H E R U N G<br />

Arbeitslosengeld<br />

Das Arbeitslosengeld erhält man während der Zeit der Arbeitssuche.<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Arbeitslosengeld bekommt, wer innerhalb des letzten Jahres mindestens 28<br />

Wochen arbeitslosenversichert war und arbeitswillig und arbeitsfähig ist.<br />

Beim erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld über dem 25. Lebensjahr muss<br />

man in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslosenversichert<br />

gewesen sein.<br />

Unter 26 Jahren muss man die Hälfte der Voraussetzungen erfüllen, also im<br />

letzten Jahr, 26 Wochen arbeitlosenversicherte Beschäftigung.<br />

Hat man schon einmal Arbeitslosengeld erhalten, so müssen in den letzten 12<br />

Monaten wieder 28 Wochen mindestens an arbeitslosenversicherter<br />

Beschäftigung vorgelegt werden können.<br />

ANTRAG<br />

Das Arbeitslosengeld muss unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintritt der<br />

Arbeitslosigkeit beim zuständigen AMS geltend gemacht werden. Man erhält<br />

Arbeitslosengeld grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses, ausser bei<br />

der Sperrfrist und Weiterversicherung (siehe nächste Seite).<br />

Das Arbeitslosengeld muss beim zuständigen AMS mittels persönlicher<br />

Vorsprache beantragt werden. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge monatlich<br />

im Nachhinein ausbezahlt!<br />

HÖHE<br />

Die Höhe ist abhängig vom vorangegangenen Nettoeinkommen plus<br />

Familienzuschlägen (je nach Größe der Familie) und allfälligen<br />

Ergänzungsbeträgen (Ausgleichszulagenrichtsatz). Das Arbeitslosengeld besteht<br />

aus einem Grundbetrag von 55% des Nettoeinkommens des letzten<br />

Kalenderjahres. Es kann maximal aber 60% ohne Familienzuschlag und 80%<br />

mit Familienzuschlägen vom bisherigen Nettoeinkommen betragen.<br />

Zum Arbeitslosengeld kann man bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2010: 366,33 €)<br />

dazuverdienen.<br />

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