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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Kindererziehungszeiten<br />

Für ab dem 1.1.1955 geborene Personen und Geburten nach dem 1.1.2005<br />

werden maximal bis zu 48 Monaten nach der Geburt berücksichtigt, erfolgt eine<br />

Geburt innerhalb dieser vier Jahre endet diese und für das zweite Kind werden<br />

Erziehungszeiten angerechnet, bei einer Mehrlingsgeburt werden 60 Monate<br />

angerechnet<br />

Für Geburten vor dem 1.1.1955 gelten Kindererziehungszeiten als<br />

Ersatzzeiten.<br />

Pensionsarten<br />

ALTERSPENSION<br />

Anspruch auf Alterspension ist gegeben, wenn<br />

1. das Regelpensionsalter erfüllt ist. Frauen nach Vollendung des 60.<br />

Lebensjahres, bei Männern nach Vollendung des 65. Lebensjahres.<br />

Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise bis zum Jahr<br />

2033 an jenes der Männer (65) angeglichen.<br />

2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />

• mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen<br />

Versicherung oder<br />

• mindestens 300 Versicherungsmonate oder<br />

• mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360<br />

Kalendermonate.<br />

VORZEITIGE ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER<br />

Diese Art der Pension wird es ab 1. Oktober 2017 nicht mehr geben. Für die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme muss man Abschläge (4,2% pro Jahr) hinnehmen.<br />

Anspruch auf vorzeitige Alterspension ist gegeben, wenn<br />

1. ein bestimmtes Pensionsalter erreicht wurde - siehe Tabelle<br />

2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />

• mindestens 420 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder<br />

• mindestens 450 Versicherungsmonate, die für die Pensionshöhe zählen;<br />

3. Weitere Voraussetzungen am Stichtag<br />

• keine Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über der<br />

Geringfügigkeitsgrenze<br />

„HACKLERREGELUNG“<br />

Sonderbestimmungen für Langzeitversicherte und Schwerarbeiter/innen<br />

Personen mit besonders langer Versicherungsdauer können bereits vor dem<br />

oben genannten Pensionsantrittsalter ohne Abschläge in Pension gehen. Die<br />

Hacklerregelung wurde 2009 verlängert bis 2013!<br />

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