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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Familienbeihilfe<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Für die Familienbeihilfe muss man die österreichische Staatsbürgerschaft<br />
haben, mit Wohnsitz (ausländische Staatsbürger haben gesonderte Regelungen)<br />
in Österreich und das Kind muss im selben Haushalt leben.<br />
ANTRAG<br />
Familienbeihilfe bekommt man nur auf Antrag, der am Wohnsitzfinanzamt<br />
eingereicht werden muss. Die Familenbeihilfe wird alle 2 Monate jeweils ein<br />
Monat im Voraus ausbezahlt.<br />
HÖHE<br />
1. Kind: 105,40 €<br />
ab 3 Jahren 112,70 € ab 10 Jahren 130,90 € ab 19 Jahren152,90 €<br />
2. Kind: 118,20 €<br />
ab 3 Jahren 125,50 € ab 10 Jahren 143,70 € ab 19 Jahren 165,50 €<br />
3. Kind: 140,40 €<br />
ab 3 Jahren 147,70 € ab 10 Jahren 165,90 € ab 19 Jahren 187,70 €<br />
13. Familienbeihilfe<br />
Seit 2008 wird die gesamte Familienbeihilfe, die für den Monat September zusteht,<br />
also Grundbeträge und Alterszuschläge einschließlich der Geschwisterstaffelung,<br />
verdoppelt.<br />
Ab 2009 erfolgt die Anweisung der 13. Familienbeihilfe gemeinsam mit der<br />
Auszahlung für September, für diese Auszahlung ist kein eigener Antrag<br />
erforderlich.<br />
DAUER<br />
Familienbeihilfe bekommt man bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. bei<br />
längerer Berufsausbildung und unter bestimmten Voraussetzungen auch<br />
darüber hinaus.<br />
KINDERABSETZBETRAG<br />
Jedem Steuerpflichtigen, dem auch die Familienbeihilfe zusteht, wird auch der<br />
Kinderabsetzbetrag gewährt. Er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe<br />
ausbezahlt und beträgt € 58,40 monatlich.<br />
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