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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Krankengeld<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Anspruch auf Krankengeld haben alle Pflichtversicherten und Selbstversicherten.<br />

Erst muss der Arbeitgeber das/den Gehalt/Lohn normal weiterbezahlen. Nach<br />

einer bestimmten Zeit ist der Arbeitgeber nur noch verpflichtet, die Hälfte des<br />

Einkommens zu bezahlen. Die andere Hälfte wird von der Krankenkasse<br />

übernommen. Dann bekommt der/die ArbeitnehmerIn noch von der Krankenkasse<br />

das Krankengeld. (siehe Kapitel 3 Entgeltfortzahlung des AG bei Krankheit).<br />

ANTRAG<br />

Für die Auszahlung des Krankengeldes brauchen Sie eine Arbeits- und<br />

Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber und die Bescheinigung über den<br />

Krankenstand. Fordern Sie diese im Personalabteilung an!<br />

HÖHE<br />

Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten vollen<br />

Kalendermonat, vor dem Ende des vollen Entgeltanspruches, ab. Das volle<br />

Krankengeld beträgt ca. 60 Prozent des Nettoeinkommens.<br />

DAUER<br />

Krankengeld kann man grundsätzlich für 26 Wochen beziehen, dieser Anspruch<br />

kann auf 52 Wochen erhöht werden, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate<br />

vor Krankenstandsbeginn mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung<br />

versichert waren. Hat man die 52 Wochen ausgeschöpft wird man ausgesteuert<br />

und bekommt weder ein Einkommen noch ein Krankengeld.<br />

Ein neuerlicher Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn man wieder mindestens<br />

13 Wochen gearbeitet hat.<br />

Wochengeld<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Wochengeld ist nur für weibliche Personen, die einen Verdienstentgang während<br />

des absoluten Beschäftigungsverbotes idR 8 Wochen vor und nach der Geburt<br />

haben. Geringfügig Beschäftigte erhalten nur ein Wochengeld, wenn sie sich<br />

selbst versichert haben oder z.B Kinderbetreuungsgeld beziehen!<br />

ANTRAG<br />

Das Wochengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden und wird jeweils<br />

im Nachhinein für jeden Tag des Wochenschutzes ausbezahlt. Mitzunehmen sind<br />

eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung vom Arbeitgeber, sowie eine Bescheinigung<br />

vom Arzt über den Beginn der Schutzfrist, nach der Geburt benötigt man die<br />

Geburtsbestätigung und die Aufenthaltsbestätigung im Krankenhaus, eventuell<br />

Bestätigung über einen Kaiserschnitt.<br />

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