BILLA - linea7.com
BILLA - linea7.com
BILLA - linea7.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ihr Betriebsrat informiert<br />
Krankengeld<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Anspruch auf Krankengeld haben alle Pflichtversicherten und Selbstversicherten.<br />
Erst muss der Arbeitgeber das/den Gehalt/Lohn normal weiterbezahlen. Nach<br />
einer bestimmten Zeit ist der Arbeitgeber nur noch verpflichtet, die Hälfte des<br />
Einkommens zu bezahlen. Die andere Hälfte wird von der Krankenkasse<br />
übernommen. Dann bekommt der/die ArbeitnehmerIn noch von der Krankenkasse<br />
das Krankengeld. (siehe Kapitel 3 Entgeltfortzahlung des AG bei Krankheit).<br />
ANTRAG<br />
Für die Auszahlung des Krankengeldes brauchen Sie eine Arbeits- und<br />
Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber und die Bescheinigung über den<br />
Krankenstand. Fordern Sie diese im Personalabteilung an!<br />
HÖHE<br />
Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten vollen<br />
Kalendermonat, vor dem Ende des vollen Entgeltanspruches, ab. Das volle<br />
Krankengeld beträgt ca. 60 Prozent des Nettoeinkommens.<br />
DAUER<br />
Krankengeld kann man grundsätzlich für 26 Wochen beziehen, dieser Anspruch<br />
kann auf 52 Wochen erhöht werden, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate<br />
vor Krankenstandsbeginn mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung<br />
versichert waren. Hat man die 52 Wochen ausgeschöpft wird man ausgesteuert<br />
und bekommt weder ein Einkommen noch ein Krankengeld.<br />
Ein neuerlicher Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn man wieder mindestens<br />
13 Wochen gearbeitet hat.<br />
Wochengeld<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Wochengeld ist nur für weibliche Personen, die einen Verdienstentgang während<br />
des absoluten Beschäftigungsverbotes idR 8 Wochen vor und nach der Geburt<br />
haben. Geringfügig Beschäftigte erhalten nur ein Wochengeld, wenn sie sich<br />
selbst versichert haben oder z.B Kinderbetreuungsgeld beziehen!<br />
ANTRAG<br />
Das Wochengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden und wird jeweils<br />
im Nachhinein für jeden Tag des Wochenschutzes ausbezahlt. Mitzunehmen sind<br />
eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung vom Arbeitgeber, sowie eine Bescheinigung<br />
vom Arzt über den Beginn der Schutzfrist, nach der Geburt benötigt man die<br />
Geburtsbestätigung und die Aufenthaltsbestätigung im Krankenhaus, eventuell<br />
Bestätigung über einen Kaiserschnitt.<br />
71