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Ihr Betriebsrat informiert<br />
J U B I L Ä U MS G E L D<br />
Das Jubiläumsgeld wird nur im Kollektivvertrag geregelt. Es gibt keine<br />
gesetzlichen Regelungen. Deshalb sind die Regelungen in den verschiedenen<br />
Bereichen unterschiedlich.<br />
IM HANDEL<br />
20 Jahre 1 Bruttomonatsgehalt ohne Überstundenpauschale<br />
25 Jahre 1,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />
35 Jahre 2,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />
40 Jahre 3,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />
Bei jedem Jubiläum gibt es zusätzlich 2 freie bezahlte Tage. Kann im PEP unter<br />
Abwesenheiten als Jubiläumstag erfasst werden.<br />
IM GASTGEWERBE<br />
10 Jahre 1 Monatsgehalt<br />
15 Jahre 1,5 Monatsgehälter<br />
25 Jahre 2 Monatsgehälter<br />
35 Jahre 2,5 Monatsgehälter<br />
40 Jahre 3 Monatsgehälter<br />
45 Jahre 4 Monatsgehälter<br />
IM FLEISCHBEREICH<br />
Im FLEISCHER Kollektivvertrag ist kein Jubiläumsgeld vorgesehen.<br />
JUBILAREFEIERN<br />
Unabhängig vom Jubiläumsgeld veranstaltet der Betriebsrat jedes Jahr für alle 10,<br />
20, 25, 30, 35, 40 usw. Jubilare die Jubilarefeiern. Nimmt man an der Jubilarefeier<br />
teil, so ist dies ein bezahlter Arbeitstag (im PEP als Jubiläumstag einzutragen)<br />
unabhängig von den Jubiläumstagen im Handel.<br />
Jeder Jubilar erhält eine kleine Aufmerksamkeit für seine langjährige<br />
Firmenzugehörigkeit:<br />
10 Jahre attraktive Uhr<br />
20 Jahre 2 vierfach Golddukaten<br />
25 Jahre wertvolle Uhr<br />
30 Jahre 2 Philharmoniker<br />
und alle weiteren Jubiläen in 5er Schritten<br />
Karenzzeiten zählen für die Jubiläumsjahre nicht mit!<br />
Die Jubiläumsgeschenke sind eine freiwillige Leistung, es entsteht kein Rechtsanspruch.<br />
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