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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Taggeld<br />
Das Taggeld soll die Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der<br />
Dienstreise verbundenen persönlichen Aufwendungen der/des ArbeitnehmerIn<br />
abdecken.<br />
Taggeld kann für Dienstreisen ab 3 Stunden geltend gemacht werden in der Höhe<br />
von 26,40 €, wobei für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes<br />
berechnet werden kann.<br />
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so<br />
gebührt ab dem 13. Tag nur noch ein Taggeld von 14,40 €.<br />
Ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück) führt zur Kürzung des<br />
Taggeldes um jeweils 13,20 €.<br />
Schäden im Zuge einer Dienstreise<br />
Für Schäden, die im Zuge einer Dienstreise am PKW unter Beachtung der<br />
gebotenen Sorgfalt seitens des Arbeitnehmers entstehen, haftet der Arbeitgeber<br />
nach § 1014 ABGB z.B. Parkschäden, sofern die Benutzung des eigenen PKWs<br />
vereinbart, und keine andere Möglichkeit zur Verfügung gestellt wurde.<br />
Für vom Arbeitnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden oder Unfälle haftet<br />
der Arbeitgeber jedoch nicht.<br />
Bei mitfahrenden Kollegen ist eine Insassenversicherung vorteilhaft!<br />
S C H W A N G E R S C H A F T<br />
Zum Thema „Die schwangere Arbeitnehmerin Rechte und Pflichten, wichtige<br />
Fristen und Termine“, fordern Sie bitte unseren Babyfolder unter der<br />
Telefonnummer 02236/600 4791 oder per Mail service@rewe-br.at an.<br />
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