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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Taggeld<br />

Das Taggeld soll die Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der<br />

Dienstreise verbundenen persönlichen Aufwendungen der/des ArbeitnehmerIn<br />

abdecken.<br />

Taggeld kann für Dienstreisen ab 3 Stunden geltend gemacht werden in der Höhe<br />

von 26,40 €, wobei für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes<br />

berechnet werden kann.<br />

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so<br />

gebührt ab dem 13. Tag nur noch ein Taggeld von 14,40 €.<br />

Ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück) führt zur Kürzung des<br />

Taggeldes um jeweils 13,20 €.<br />

Schäden im Zuge einer Dienstreise<br />

Für Schäden, die im Zuge einer Dienstreise am PKW unter Beachtung der<br />

gebotenen Sorgfalt seitens des Arbeitnehmers entstehen, haftet der Arbeitgeber<br />

nach § 1014 ABGB z.B. Parkschäden, sofern die Benutzung des eigenen PKWs<br />

vereinbart, und keine andere Möglichkeit zur Verfügung gestellt wurde.<br />

Für vom Arbeitnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden oder Unfälle haftet<br />

der Arbeitgeber jedoch nicht.<br />

Bei mitfahrenden Kollegen ist eine Insassenversicherung vorteilhaft!<br />

S C H W A N G E R S C H A F T<br />

Zum Thema „Die schwangere Arbeitnehmerin Rechte und Pflichten, wichtige<br />

Fristen und Termine“, fordern Sie bitte unseren Babyfolder unter der<br />

Telefonnummer 02236/600 4791 oder per Mail service@rewe-br.at an.<br />

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