Jennyfer Großauer-Zöbinger - bei LiTheS
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<strong>Jennyfer</strong> <strong>Großauer</strong>-<strong>Zöbinger</strong>: Das Leopoldstädter Theater (1781–1806)<br />
Abbildung 3: Letzte Seite der Handschrift Weiber List oder die verliebten Kaufmanns Diener<br />
mit Zensurvermerk<br />
Der <strong>bei</strong> den schriftlich fixierten Dramentexten als streng zu bezeichnenden Informationskontrolle<br />
ist eine weniger rigorose Kontrolle der Spielpraxis gegenüberzustellen.<br />
Obwohl spätestens ab 1793 47 während den Aufführungen Kontrollorgane<br />
(Theaterpolizei) anwesend waren, gelang es La Roche doch, die eine oder andere<br />
Bemerkung über das Stadtgeschehen fallen zu lassen, bzw. über den vorgeschriebenen<br />
Text hinweg sehend zu improvisieren.<br />
„Nun war auch die Zeit des Lustigmachers wieder gekommen und mit ihm<br />
auch die alte Freiheit des Hanswurst, der unter veränderten Namen des Kasperl<br />
es wieder wagen durfte, sich über alle Censurvorschriften rücksichtslos hinwegzusetzen<br />
und selbst politische Tagesfragen in den Kreis seiner Spässe zu ziehen.<br />
Es ist gewiß bezeichnend, daß in einer Zeit, in der mit Aengstlichkeit jede<br />
Bemerkung über die Staatsverfassung verhütet wurde, Kasperl sein Publicum<br />
durch folgende Anrede erheitern durfte: ,I will a allgemeine große Constitution<br />
geben. Die Gewalten will i hübsch fein und klug arrangiren; die ausübende<br />
b’halt i für mich selbst, die befehlende is a no mein, die unterlassende aber<br />
bleibt, wies recht is <strong>bei</strong>m Volk, das soll sich erlustigen und schnabuliren, im<br />
Prater Backhändel essen und sei Seitel dazu trinken – wann’s a Geld hat und<br />
zahlen kann.‘“ 48<br />
47 Vgl. Tanzer, Spectacle müssen seyn, S. 165.<br />
48 Glossy, Zur Geschichte der Wiener Theaterzensur, S. 292.<br />
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