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Jennyfer Großauer-Zöbinger - bei LiTheS

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<strong>LiTheS</strong> Sonderband Nr. 1 (Juni 2010)<br />

26<br />

http://lithes.uni-graz.at/lithes/10_sonderband_1.html<br />

Dass La Roche zuweilen extemporiert haben dürfte, legt u. a. das von der Verfasserin<br />

edierte Textbuch Caro, oder: Megärens zweyter Theil nahe, eine Druckschrift<br />

mit Spuren von spielbegleitenden Ergänzungen, wie sie auch in Soufflier-Büchern<br />

(handschriftliche Einschübe, Streichungen und Hervorhebungen, die das Mitlesen<br />

erleichtern) oder in von der Zensur redigierten Druckschriften (Adaptionsvorschläge,<br />

Streichung der als anstößig empfundenen Textstellen etc.) zu finden sind.<br />

Interessant erscheint an der Druckschrift v. a. der handschriftliche Eintrag „Riepel<br />

Extempore“ 49 , demzufolge La Roche, hier dem Personenverzeichnis nach in der Rolle<br />

des Hausknechts Riepel, an besagter Stelle eine spontane, im wahrsten Sinne des<br />

Wortes nicht vorgeschriebene Einlage (welcher Art auch immer) darzubieten hatte.<br />

Neben La Roche (Riepel) hatte auch der Darsteller der Figur des Nigewitz (das Personenverzeichnis<br />

nennt Johann Sartory als diesen) zu extemporieren 50 , eine Gepflogenheit,<br />

die anwesenden Ordnungshütern gegenüber einer Verhöhnung gleichkam<br />

und zu deren endgültiger Eindämmung am 19. November 1801 schließlich folgender<br />

Erlass von der Hofbehörde erging:<br />

„Da es mehrmals vorgekommen sei, daß die Schauspieler in den drei Vorstadttheatern<br />

die Theaterstücke nicht genau so vortragen, wie solche die Zensurbewilligung<br />

erhalten haben, sondern vielmehr jene Stellen, welche abgeändert<br />

oder durchgestrichen worden sind, <strong>bei</strong>behalten, nebstdem aber auch mit zweideutigen<br />

und sittenwidrigen Zusätzen vermehren, wird die Polizeioberdirektion<br />

beauftragt, den Unternehmern der Vorstadttheater zu bedeuten, daß derjenige<br />

Schauspieler, welcher sich <strong>bei</strong>kommen lasse, von dem wörtlichen Inhalt des zensurierten<br />

Theaterstückes abzugehen, ohneweiters, und zwar gleich <strong>bei</strong>m ersten<br />

Betreten, mit einem achttägigen Polizeihausarrest bestraft werden würde.“ 51<br />

Allerdings wurden schon vor dem Jahr 1801 Zensurvergehen bestraft. Marinelli war<br />

davon 1789 anlässlich der Aufführung von Eberls Das listige Stubenmädchen oder<br />

Der Betrug von hinten 52 betroffen. Obwohl der Komödientext die Zensur passierte,<br />

hatte der Direktor des Leopoldstädter Theaters, Marinelli, wegen einer Spontanauslegung<br />

desselbigen – man extemporierte die Bestechung eines Beichtvaters, ein nicht<br />

49 Vgl. Joachim Perinet: Caro, oder: Megärens zweyter Theil. Wien: Schmidt 1795, S. 47.<br />

Hrsg. von <strong>Jennyfer</strong> <strong>Großauer</strong>-<strong>Zöbinger</strong>. In: Mäzene des Kasperls (2008/09). Online: http://<br />

lithes.uni-graz.at/maezene/perinet_maegere_2.html [Stand 2009].<br />

50 Vgl. ebenda, S. 43.<br />

51 Glossy, Zur Geschichte der Theater Wiens, S. 4.<br />

52 [Ferdinand Eberl:] Das listige Stubenmädchen oder Der Betrug von hinten. Ein Original-<br />

Lustspiel in drey Aufzügen. Wien: [o. V.] 1784 (ÖNB-Aug Sig. 392620-A 250).

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