25.07.2013 Aufrufe

Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EDITORIAL<br />

Anwaltschaft<br />

und Rechtswissenschaft<br />

Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident<br />

des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

Ludwig Koch ist einer der wenigen<br />

Anwälte, denen der Doktortitel honoris<br />

causa zuerkannt worden ist. Im<br />

Juni 70 Jahre alt geworden, galt dem<br />

ehemaligen Präsidenten des Deutschen<br />

<strong>Anwaltverein</strong>s eine akademische Feier<br />

an der Universität zu Köln. Vier Professoren<br />

sprachen zu aktuellen Fragen<br />

des Berufsrechts. Ihre Vorträge sind in<br />

diesem Heft vereinigt.<br />

Dies ist ein guter Anlass über das<br />

Verhältnis der Anwaltschaft zur<br />

Rechtswissenschaft nachzudenken. Hat<br />

doch jede Rechtsanwältin und jeder<br />

Rechtsanwalt ein rechtswissenschaftliches<br />

Studium absolviert. Soweit so gut<br />

und altvertraut – also selbstverständlich.<br />

Wirklich selbstverständlich? Der<br />

Anwalt ist ein Mann der Tat! Er ist<br />

Praktiker! Warum sollten nicht andere<br />

Abschlüsse (z. B. von Fachhochschulen)<br />

zum Anwaltsberuf ausreichen?<br />

Was halten wir entgegen? Was ist<br />

Wissenschaft? Lesebrille und Studierstübchen?<br />

Nein: Geisteswissenschaft<br />

dient der Bildung der Persönlichkeit.<br />

„Universitas“ hat ihren Sinn.<br />

Wir Rechtsanwälte sind mehr als bloße<br />

Paragraphenanwender. Es muss – im<br />

Interesse der Menschen – dabei bleiben,<br />

dass rechtwissenschaftlich ausgebildet<br />

ist, wer Recht anwenden soll.<br />

Halt! Schallt es entgegen. Findet<br />

denn an den Universitäten eine rechtwissenschaftliche<br />

Ausbildung überhaupt<br />

noch statt? Natürlich, heißt die<br />

Antwort. Nur leider: sie erreicht nicht<br />

mehr alle. Wer freischussgerecht studiert,<br />

wird den Anspruch der Universitas<br />

wohl nicht mehr erfüllen. Das ist<br />

ein Übelstand, der behoben werden<br />

muss. Aber er rechtfertigt nicht, Abschlüsse<br />

zuzulassen, die von vorn herein<br />

auf Rechtswissenschaft verzichten!<br />

Bachelor-Abschlüsse, inzwischen<br />

auch für Jura im Gespräch, können,<br />

wenn sie kein rechtswissenschaftliches<br />

Curriculum enthalten, keinesfalls zum<br />

Anwalt qualifizieren.<br />

Das heißt: Anwaltschaft und rechtswissenschaftliche<br />

Fakultäten sind natürliche<br />

Verbündete beim Kampf gegen<br />

eine Entwissenschaftlichung des<br />

I<br />

MN<br />

Rechtswesens – zusammen mit den anderen<br />

Berufsgruppen, die von Volljuristen<br />

gestellt werden. Nur gemeinsam<br />

können wir verhindern, dass man<br />

uns zu Rechtsanwendungsingenieuren<br />

degradiert. So verstanden macht es<br />

auch einen Sinn, wenn heute allenthalben<br />

von einer „anwaltsorientierten“<br />

Juristenausbildung gesprochen wird.<br />

Insoweit kann die Ausbildungsreform<br />

des letzten Jahres auch wirklich etwas<br />

bewirken.<br />

Erstens: die Förderung der Wissenschaft<br />

vom Recht des Anwalts muss<br />

oberste Priorität haben. Was – mit<br />

Ludwig Kochs Hilfe – am Institut für<br />

Anwaltsrecht der Universität zu Köln<br />

geschaffen worden ist, ist vorbildhaft.<br />

Zweitens: Rechtswissenschaft muss<br />

aber auch in der Lehre wieder die ihre<br />

zukommende Geltung erlangen. Es<br />

darf nicht bloß „praxisbezogen“<br />

geprüft werden.<br />

Drittens: Das Studium bildet nicht<br />

Anwälte aus. Das bedeutet: nach der<br />

Ersten juristischen Prüfung wird die<br />

praktische Ausbildung zum Anwalt<br />

(wie zu den anderen Berufen) weiterhin<br />

erforderlich sein. Nach dem Studium<br />

sollte aber jeder in der Lage sein,<br />

zu entscheiden, welchen Beruf er ergreifen<br />

will.<br />

Viertens: Rechtswissenschaft können<br />

nur Rechtswissenschaftler sinnvoll<br />

vermitteln. Wir Anwälte sollten uns<br />

auf diesem Feld zurückhalten.<br />

Im Ergebnis: nicht nur Berührungspunkte<br />

zwischen Anwaltschaft und<br />

Rechtswissenschaft. Sondern eine gemeinsame<br />

Option für eine sinnvolle<br />

Zukunft. Wir müssen uns alle mehr als<br />

bisher einer sachgerechten Zusammenarbeit<br />

mit den Universitäten widmen.<br />

Wie man das leistet, hat Ludwig Koch<br />

in seinem Bereich bereits vorgemacht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!