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Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

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AnwBl 8 + 9/2004 495<br />

Aus der Arbeit des DAV MN<br />

des relevanten allgemeinen Marktes<br />

Angebote aus dem Bereich des Sondermarktes<br />

berücksichtigen soll, von<br />

der ständigen BGH-Rechtsprechung<br />

abzurücken, nach der der Sachverständige<br />

den Wert auf dem allgemeinen<br />

Markt, nicht dagegen auf einem Sondermarkt<br />

durch spezialisierte Restwerteaufkäufer<br />

zu ermitteln hat (vgl.<br />

BGH NJW 1993, 1849, 1850; NJW<br />

2000, 800, 801)“.<br />

Die von den beiden Klägern eingelegte<br />

Berufung haben sie zwischenzeitlich<br />

zurückgenommen. In dem von<br />

BVSK-Geschäftsführer Fuchs persönlich<br />

angestrengten weiteren Klageverfahren<br />

wurde ein Vergleich mit einem<br />

Inhalt geschlossen, der mit den<br />

ursprünglichen Unterlassungsanträgen<br />

nichts mehr zu tun hatte. Die Kosten<br />

trug freilich Herr Fuchs.<br />

Wie berechtigt unsere Warnungen<br />

sind, zeigt schließlich auch die neuere<br />

Entwicklung: Derzeit versuchen Versicherer<br />

und BVSK über den so genannten<br />

Mobile.de-Marktpreis erneut<br />

die Rechtsprechung des BGH anzugreifen.<br />

Über Internet-Marktpreise soll<br />

jetzt der Geschädigte auf Wiederbeschaffungswerte<br />

verwiesen werden,<br />

die er beim Gebrauchtwagenhändler<br />

seiner Region regelmäßig nicht realisieren<br />

kann. Gutachten von BVSK-<br />

Sachverständigen, die sich an den<br />

Empfehlungen ihres Verbandes orientieren,<br />

müssen deshalb nach wie vor<br />

besonders kritisch betrachtet werden.<br />

Im Zusammenhang mit dem BVSK<br />

lässt ein weiterer Vorgang aufhorchen:<br />

Vor kurzem wurden die Mitarbeiter<br />

der GTÜ Stuttgart angewiesen, dort<br />

eingehende Aufträge für Schadensgutachten<br />

direkt an die Schadensschnellhilfe<br />

weiterzuleiten. Diese Anweisung<br />

erfolgte auf einstimmigen Gesellschafterbeschluss;<br />

bekanntlich ist eine<br />

BVSK-Tochter eine der drei GTÜ-Gesellschafter.<br />

Auf die enge Verbindung<br />

führender BVSK-Mitglieder zu den<br />

von Versicherungsunternehmen beherrschtenSchadensschnellhilfestationen<br />

hatten wir bei anderer Gelegenheit<br />

bereits hingewiesen.<br />

E-Mail-Newsletter<br />

Im Berichtsjahr hat die Arbeitsgemeinschaft<br />

ihre Aktivitäten im Bereich<br />

der modernen elektronischen Kommunikation<br />

verstärkt. Seit Mai 2004<br />

erhalten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,<br />

monatlich das E-Mail-<br />

Newsletter der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Verkehrsanwälte Info“. Der Newsletter<br />

informiert kurz über aktuelle Entschei-<br />

dungen, über Neuigkeiten rund um das<br />

Verkehrsrecht und die Arbeitsgemeinschaft.<br />

Wenn Sie diesen Newsletter noch<br />

nicht beziehen, können Sie ihn auf unserer<br />

Internetseite www.verkehrsrecht.de<br />

in der Rubrik Newsletter bestellen. Neben<br />

Rechtsanwälten wird der Newsletter<br />

von der Presse, dem ADAC, dem AvD<br />

sowie verschiedenen Versicherungen<br />

und Sachverständigenorganisationen<br />

gerne gelesen. Der Newsletter gibt uns<br />

die Möglichkeit, auf sehr kostengünstigem<br />

Wege sehr schnell Informationen<br />

auszutauschen. Wie die gesamte Tätigkeit<br />

der Arbeitsgemeinschaft lebt auch<br />

der Newsletter von der Mitarbeit der in<br />

der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen<br />

Kolleginnen und Kollegen.<br />

Empfehlung zur Abwicklung<br />

von Kfz-Haftpflichtschäden<br />

(Modell Gebhardt/Greißinger)<br />

Mit dem In-Kraft-Treten des<br />

Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum<br />

1. Juli 2004 werden die genannten Abrechnungsvorschläge<br />

obsolet. Die dortige<br />

Gebührenpauschalisierung beruht<br />

auf den Regelungen der BRAGO. Eine<br />

direkte Übertragung der 15/10 bzw.<br />

1,5 Pauschalgebühr erscheint gerade<br />

vor dem Hintergrund der künftigen Einigungsgebühr,<br />

die erheblich weiter<br />

als die bisherige Vergleichsgebühr gefasst<br />

ist, aber auch der Tatsache, dass<br />

künftig die Geschäftsgebühr nur teilweise<br />

auf die Verfahrensgebühr angerechnet<br />

wird, als für die Anwaltschaft<br />

untragbar. Wir führen zwar Gespräche<br />

mit dem Ziel zu einer Nachfolgeregelung<br />

zu kommen, eine solche wird jedoch<br />

erst dann möglich sein, wenn auf<br />

beiden Seiten ausreichende Erfahrung<br />

mit dem neuen Gesetz besteht.<br />

25-jähriges Jubiläum der<br />

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht<br />

In diesem Jahr feiert die Arbeitsgemeinschaft<br />

Verkehrsrecht ihr 25-jähriges<br />

Bestehen; sie wurde 1979 während<br />

eines Verkehrsrechtslehrganges in Meran<br />

gegründet. Ein solches Jubiläum<br />

gibt gleichzeitig auch Gelegenheit zu einem<br />

Ausblick: Wir haben im Geschäftsführenden<br />

Ausschuss gerade erst mit einem<br />

Generationswechsel begonnen der<br />

bald abgeschlossen sein wird. Dennoch<br />

sind wir davon überzeugt, dass die<br />

Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft<br />

auch in Zukunft Fortbildung, Fachanwaltschaft<br />

und Gemeinschaftswerbung<br />

sein werden. In diesem Sinne, auf<br />

weitere 25 erfolgreiche Jahre!<br />

Rechtsanwalt JR Hans-Jürgen<br />

Gebhardt, Homburg/Saar<br />

ARGE Mietrecht und WEG<br />

Mietrecht, Mietprozess<br />

und Reformbedarf im<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

Die ARGE Mietrecht und WEG im<br />

Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> veranstaltet seit<br />

einigenJahrenimRahmendesAnwaltstages<br />

ihre Frühjahrstagung und die Jahresmitgliederversammlung.<br />

Am 20. Mai<br />

2004 war in den 55. Deutschen Anwaltstag<br />

in Hamburg integriert ein Fachprogramm<br />

für etwa 100 Teilnehmer mit zwei<br />

Vorträgen und dem „Rechtsprechungsfenster<br />

für Miet- und WEG-Recht“.<br />

Dr. Werner Hinz, Richter am Amtsgericht<br />

aus Pinneberg begann den Reigen<br />

mit dem Thema „Mietrecht und<br />

Mietprozess – die häufigsten Fehler“.<br />

Der Vortrag befasste sich mit einer Reihe<br />

typischer Fehlerkonstellationen aus dem<br />

Mietrecht und dem Mietprozessrecht.<br />

Behandelt wurden u. a. die Bereiche:<br />

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichmiete,<br />

Vertragsklauseln über<br />

Schönheitsreparaturen, Formalien der<br />

ordentlichen und der außerordentlichen<br />

Kündigung. Auch Probleme aus dem<br />

Prozessrecht, etwa der Umfang der gerichtlichen<br />

Hinweispflicht und die Berufungszulassung,<br />

wurden thematisiert.<br />

Nach der einstündigen ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung referierte am<br />

Nachmittag Professor Dr. Armbrüster<br />

von der Freien Universität Berlin zum<br />

Thema „Reformbedarf im Wohnungseigentumsrecht?“.<br />

Anlass für diese<br />

Themenstellung sind eine Vielzahl von<br />

Problemen aus der bisherigen Gesetzeslage<br />

und Novellierungsbestrebungen im<br />

Bundesjustizministerium.<br />

Im „Rechtsprechungsfenster zum<br />

Miet- und WEG-Recht“ informierten<br />

Rechtsanwalt Dr. Michael Drasdo zu<br />

aktuellen Entscheidungen im WEG-<br />

Recht und Rechtsanwalt Jan-Hendrik<br />

Schmidt sowie Rechtsanwalt Hans-<br />

Christian Schwarzmeier, zu mietrechtlichen<br />

und sonstigen Themen.<br />

Im Vorfeld der Tagung kamen die<br />

Mitglieder des Geschäftsführenden<br />

Ausschusses in Hamburg zusammen<br />

und besprachen die wichtigsten Themen<br />

(Fachanwaltsbezeichnung, Namensführung)<br />

und die Vorbereitung der nächsten<br />

Veranstaltungen in Würzburg (Herbsttagung<br />

2004 am 24./25.9.2004), Dresden<br />

(Frühjahrstagung und MV 2005 im<br />

Rahmen des 56. DAT im Mai 2005) und<br />

Potsdam (Herbsttagung 2005 am<br />

23./24.9.2005).<br />

Rechtsanwalt Udo Henke, Berlin

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