Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein
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AnwBl 8 + 9/2004 495<br />
Aus der Arbeit des DAV MN<br />
des relevanten allgemeinen Marktes<br />
Angebote aus dem Bereich des Sondermarktes<br />
berücksichtigen soll, von<br />
der ständigen BGH-Rechtsprechung<br />
abzurücken, nach der der Sachverständige<br />
den Wert auf dem allgemeinen<br />
Markt, nicht dagegen auf einem Sondermarkt<br />
durch spezialisierte Restwerteaufkäufer<br />
zu ermitteln hat (vgl.<br />
BGH NJW 1993, 1849, 1850; NJW<br />
2000, 800, 801)“.<br />
Die von den beiden Klägern eingelegte<br />
Berufung haben sie zwischenzeitlich<br />
zurückgenommen. In dem von<br />
BVSK-Geschäftsführer Fuchs persönlich<br />
angestrengten weiteren Klageverfahren<br />
wurde ein Vergleich mit einem<br />
Inhalt geschlossen, der mit den<br />
ursprünglichen Unterlassungsanträgen<br />
nichts mehr zu tun hatte. Die Kosten<br />
trug freilich Herr Fuchs.<br />
Wie berechtigt unsere Warnungen<br />
sind, zeigt schließlich auch die neuere<br />
Entwicklung: Derzeit versuchen Versicherer<br />
und BVSK über den so genannten<br />
Mobile.de-Marktpreis erneut<br />
die Rechtsprechung des BGH anzugreifen.<br />
Über Internet-Marktpreise soll<br />
jetzt der Geschädigte auf Wiederbeschaffungswerte<br />
verwiesen werden,<br />
die er beim Gebrauchtwagenhändler<br />
seiner Region regelmäßig nicht realisieren<br />
kann. Gutachten von BVSK-<br />
Sachverständigen, die sich an den<br />
Empfehlungen ihres Verbandes orientieren,<br />
müssen deshalb nach wie vor<br />
besonders kritisch betrachtet werden.<br />
Im Zusammenhang mit dem BVSK<br />
lässt ein weiterer Vorgang aufhorchen:<br />
Vor kurzem wurden die Mitarbeiter<br />
der GTÜ Stuttgart angewiesen, dort<br />
eingehende Aufträge für Schadensgutachten<br />
direkt an die Schadensschnellhilfe<br />
weiterzuleiten. Diese Anweisung<br />
erfolgte auf einstimmigen Gesellschafterbeschluss;<br />
bekanntlich ist eine<br />
BVSK-Tochter eine der drei GTÜ-Gesellschafter.<br />
Auf die enge Verbindung<br />
führender BVSK-Mitglieder zu den<br />
von Versicherungsunternehmen beherrschtenSchadensschnellhilfestationen<br />
hatten wir bei anderer Gelegenheit<br />
bereits hingewiesen.<br />
E-Mail-Newsletter<br />
Im Berichtsjahr hat die Arbeitsgemeinschaft<br />
ihre Aktivitäten im Bereich<br />
der modernen elektronischen Kommunikation<br />
verstärkt. Seit Mai 2004<br />
erhalten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,<br />
monatlich das E-Mail-<br />
Newsletter der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Verkehrsanwälte Info“. Der Newsletter<br />
informiert kurz über aktuelle Entschei-<br />
dungen, über Neuigkeiten rund um das<br />
Verkehrsrecht und die Arbeitsgemeinschaft.<br />
Wenn Sie diesen Newsletter noch<br />
nicht beziehen, können Sie ihn auf unserer<br />
Internetseite www.verkehrsrecht.de<br />
in der Rubrik Newsletter bestellen. Neben<br />
Rechtsanwälten wird der Newsletter<br />
von der Presse, dem ADAC, dem AvD<br />
sowie verschiedenen Versicherungen<br />
und Sachverständigenorganisationen<br />
gerne gelesen. Der Newsletter gibt uns<br />
die Möglichkeit, auf sehr kostengünstigem<br />
Wege sehr schnell Informationen<br />
auszutauschen. Wie die gesamte Tätigkeit<br />
der Arbeitsgemeinschaft lebt auch<br />
der Newsletter von der Mitarbeit der in<br />
der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen<br />
Kolleginnen und Kollegen.<br />
Empfehlung zur Abwicklung<br />
von Kfz-Haftpflichtschäden<br />
(Modell Gebhardt/Greißinger)<br />
Mit dem In-Kraft-Treten des<br />
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum<br />
1. Juli 2004 werden die genannten Abrechnungsvorschläge<br />
obsolet. Die dortige<br />
Gebührenpauschalisierung beruht<br />
auf den Regelungen der BRAGO. Eine<br />
direkte Übertragung der 15/10 bzw.<br />
1,5 Pauschalgebühr erscheint gerade<br />
vor dem Hintergrund der künftigen Einigungsgebühr,<br />
die erheblich weiter<br />
als die bisherige Vergleichsgebühr gefasst<br />
ist, aber auch der Tatsache, dass<br />
künftig die Geschäftsgebühr nur teilweise<br />
auf die Verfahrensgebühr angerechnet<br />
wird, als für die Anwaltschaft<br />
untragbar. Wir führen zwar Gespräche<br />
mit dem Ziel zu einer Nachfolgeregelung<br />
zu kommen, eine solche wird jedoch<br />
erst dann möglich sein, wenn auf<br />
beiden Seiten ausreichende Erfahrung<br />
mit dem neuen Gesetz besteht.<br />
25-jähriges Jubiläum der<br />
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht<br />
In diesem Jahr feiert die Arbeitsgemeinschaft<br />
Verkehrsrecht ihr 25-jähriges<br />
Bestehen; sie wurde 1979 während<br />
eines Verkehrsrechtslehrganges in Meran<br />
gegründet. Ein solches Jubiläum<br />
gibt gleichzeitig auch Gelegenheit zu einem<br />
Ausblick: Wir haben im Geschäftsführenden<br />
Ausschuss gerade erst mit einem<br />
Generationswechsel begonnen der<br />
bald abgeschlossen sein wird. Dennoch<br />
sind wir davon überzeugt, dass die<br />
Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft<br />
auch in Zukunft Fortbildung, Fachanwaltschaft<br />
und Gemeinschaftswerbung<br />
sein werden. In diesem Sinne, auf<br />
weitere 25 erfolgreiche Jahre!<br />
Rechtsanwalt JR Hans-Jürgen<br />
Gebhardt, Homburg/Saar<br />
ARGE Mietrecht und WEG<br />
Mietrecht, Mietprozess<br />
und Reformbedarf im<br />
Wohnungseigentumsrecht<br />
Die ARGE Mietrecht und WEG im<br />
Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> veranstaltet seit<br />
einigenJahrenimRahmendesAnwaltstages<br />
ihre Frühjahrstagung und die Jahresmitgliederversammlung.<br />
Am 20. Mai<br />
2004 war in den 55. Deutschen Anwaltstag<br />
in Hamburg integriert ein Fachprogramm<br />
für etwa 100 Teilnehmer mit zwei<br />
Vorträgen und dem „Rechtsprechungsfenster<br />
für Miet- und WEG-Recht“.<br />
Dr. Werner Hinz, Richter am Amtsgericht<br />
aus Pinneberg begann den Reigen<br />
mit dem Thema „Mietrecht und<br />
Mietprozess – die häufigsten Fehler“.<br />
Der Vortrag befasste sich mit einer Reihe<br />
typischer Fehlerkonstellationen aus dem<br />
Mietrecht und dem Mietprozessrecht.<br />
Behandelt wurden u. a. die Bereiche:<br />
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichmiete,<br />
Vertragsklauseln über<br />
Schönheitsreparaturen, Formalien der<br />
ordentlichen und der außerordentlichen<br />
Kündigung. Auch Probleme aus dem<br />
Prozessrecht, etwa der Umfang der gerichtlichen<br />
Hinweispflicht und die Berufungszulassung,<br />
wurden thematisiert.<br />
Nach der einstündigen ordentlichen<br />
Mitgliederversammlung referierte am<br />
Nachmittag Professor Dr. Armbrüster<br />
von der Freien Universität Berlin zum<br />
Thema „Reformbedarf im Wohnungseigentumsrecht?“.<br />
Anlass für diese<br />
Themenstellung sind eine Vielzahl von<br />
Problemen aus der bisherigen Gesetzeslage<br />
und Novellierungsbestrebungen im<br />
Bundesjustizministerium.<br />
Im „Rechtsprechungsfenster zum<br />
Miet- und WEG-Recht“ informierten<br />
Rechtsanwalt Dr. Michael Drasdo zu<br />
aktuellen Entscheidungen im WEG-<br />
Recht und Rechtsanwalt Jan-Hendrik<br />
Schmidt sowie Rechtsanwalt Hans-<br />
Christian Schwarzmeier, zu mietrechtlichen<br />
und sonstigen Themen.<br />
Im Vorfeld der Tagung kamen die<br />
Mitglieder des Geschäftsführenden<br />
Ausschusses in Hamburg zusammen<br />
und besprachen die wichtigsten Themen<br />
(Fachanwaltsbezeichnung, Namensführung)<br />
und die Vorbereitung der nächsten<br />
Veranstaltungen in Würzburg (Herbsttagung<br />
2004 am 24./25.9.2004), Dresden<br />
(Frühjahrstagung und MV 2005 im<br />
Rahmen des 56. DAT im Mai 2005) und<br />
Potsdam (Herbsttagung 2005 am<br />
23./24.9.2005).<br />
Rechtsanwalt Udo Henke, Berlin