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Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

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488<br />

MN<br />

Pressemitteilungen<br />

DAVgegen<br />

Zusammenlegung von<br />

Gerichtsbarkeiten<br />

Anwälte zur Justizministerkonferenz<br />

Der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> (DAV)<br />

sieht die Überlegungen der Justizministerkonferenz<br />

(JuMiKo), die Sozial-,<br />

Finanz- und Verwaltungsgerichte<br />

zusammenzulegen, mit großer Skepsis.<br />

Dies gelte insbesondere dann, wenn es<br />

mit organisatorischen Maßnahmen<br />

ohne die Schaffung einer einheitlichen<br />

Prozessordnung kommt.<br />

Das Grundgesetz differenziere in<br />

Artikel 95 zwischen Verwaltungs-, Finanz-,<br />

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.<br />

Auch daraus werde deutlich, dass<br />

die einzelnen Gerichtszweige sich<br />

bundesweit voneinander unterscheiden.<br />

Es sei leider festzustellen, dass<br />

alle Länder auch im Bereich der Justizhaushalte<br />

Einsparungen vornehmen<br />

wollen. Dies dürfe nach Ansicht des<br />

DAV allerdings nicht auf Kosten eines<br />

effektiven Rechtsschutzes für die<br />

Bürger geschehen.<br />

Gegen eine Zusammenlegung spreche<br />

auch, dass auf die Sozialgerichtsbarkeit<br />

nicht nur mehr Klagen zukommen,<br />

sondern auch immer mehr<br />

Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung.<br />

Die mit der Agenda 2010 eingeleiteten<br />

Reformschritte und zum Teil<br />

nachhaltigen Einschnitte provozieren<br />

Gerichtsverfahren: Gerichtsverfahren,<br />

in denen jenseits der Einzelfallproblematik<br />

grundsätzliche Fragen der Sozialstaatlichkeit,<br />

der Gleichbehandlung,<br />

der Berufsfreiheit, der Eigentumsfreiheit<br />

bis hin zu EU-Standards zur Diskussion<br />

stehen. Die Sozialgerichtsbarkeit<br />

hat nun die Aufgabe, nicht nur<br />

hochkomplizierte, sondern zum Teil<br />

auch widersprüchliche gesetzliche<br />

Neuregelungen einer sehr gründlichen<br />

Überprüfung zu unterziehen.<br />

„Aus sozialstaatlicher Sicht macht<br />

es daher Sinn, diese den Reformprozess<br />

begleitende Rechtssprechung einer<br />

Fachgerichtsbarkeit mit dem Namen<br />

,Sozialgerichtsbarkeit‘ weiterhin<br />

zu übertragen“, so Dr. Dierk Mattik,<br />

Hauptgeschäftsführer des DAV in einer<br />

ersten Stellungnahme. In einer solchen<br />

Situation, diese Gerichtsbarkeit durch<br />

die Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbarkeiten<br />

zu schwächen, sei mehr<br />

als kontraproduktiv.<br />

Quelle: DAV-Pressemitt. v. 17.6.2004<br />

<strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart<br />

Per Knopfdruck<br />

ins Landgericht<br />

Konstanz<br />

Pilotprojekt in Stuttgart und<br />

Rottweil gestartet<br />

Seit 1. Januar 2002 muss das kein<br />

Wunschdenken mehr sein. Mit der<br />

Zivilprozessreform wurden die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen für die Videokonferenztechnik<br />

im Rahmen mündlicher<br />

Verhandlungen in allen Prozessordnungen<br />

(bis auf den Strafprozess)<br />

geschaffen. Beim <strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart<br />

läuft ein Projekt, das Vorbild für<br />

andere Vereine werden könnte.<br />

Kostenersparnis, Verfahrensbeschleunigung<br />

und -vereinfachung – da<br />

will der <strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart ansetzen.<br />

Von der Videokonferenztechnik<br />

verspricht man sich deutliche Effektivitätsgewinne<br />

für alle Verfahrensbeteiligten.<br />

Kostendruck ist in der Anwaltschaft<br />

das Thema Nummer eins. Durch<br />

weniger Reisen und eine optimale Ausnutzung<br />

der Zeitressourcen lassen sich<br />

Kosten reduzieren. Verfahren werden<br />

beschleunigt, da ausschließlich die<br />

reine Besprechungszeit bei der Terminierung<br />

berücksichtigt werden muss,<br />

nicht aber die oft stundenlangen Anund<br />

Abreisezeiten – Zeiten, zu denen<br />

nicht gearbeitet, also kein Umsatz erzielt<br />

werden kann.<br />

Auf Initiative des <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

Stuttgart fand im Frühjahr 2004 in den<br />

Geschäftsräumen des Vereins ein<br />

Workshop zum Thema „Juristen-Breitbandnetz“<br />

statt. Teilnehmer waren die<br />

Alcatel SEL Stiftung, das Justizministerium<br />

Baden-Württemberg, das Fraunhofer-Institut<br />

für Arbeitswirtschaft und<br />

Organisation Stuttgart sowie die MediaKomm<br />

Begleitforschung. Die Praxisberichte<br />

sowohl aus richterlicher<br />

wie auch aus anwaltlicher Sicht standen<br />

anhand des Projektes „Virtuelles<br />

Verwaltungsgericht Sigmaringen“ –<br />

der Abschlussbericht (sehr lesenswert!)<br />

ist unter www.justiz.baden.wuerttem<br />

berg.de/vg/VGSIG/VKAbschlussbericht.<br />

doc abrufbar – im Mittelpunkt der Diskussion.<br />

Welche Verfahren sind für Videokonferenzen<br />

geeignet?<br />

„Welche Verfahren eignen sich<br />

überhaupt für die Videokonferenztech-<br />

AnwBl 8 + 9/2004<br />

Aus der Arbeit des DAV<br />

nik?“, fragten sich die Teilnehmer. Jedenfalls<br />

in verwaltungsgerichtlichen<br />

Verfahren, in denen sich die mündliche<br />

Verhandlung in der Regel auf den<br />

sachlichen Austausch der Argumente<br />

ohne Selbstdarstellung der Parteien beschränkt,<br />

hat sich die moderne Technik<br />

bereits bewährt. Auch in zivilrechtlichen<br />

Routineverfahren spricht nichts<br />

gegen „den Knopfdruck zum Gericht“.<br />

Es lässt sich darüber streiten, ob sich<br />

das Videoconferencing für Beweisaufnahmen<br />

eignet, wobei es sicher vorzugswürdig<br />

ist, einen Zeugen in der<br />

mündlichen Verhandlung zu hören als<br />

ihn im Wege der Rechtshilfe vernehmen<br />

zu lassen. In den USA werden<br />

Anhörungen von Untersuchungsgefangenen<br />

per Videokonferenz vorgenommen.<br />

In Italien ist das Videoconferencing<br />

auch im Strafverfahren zugelassen.<br />

Zumindest in einfachen Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

könnte die<br />

Technik viele unnötige Reisen ersparen.<br />

Musterverfahren vor LG Rottweil<br />

Was will der <strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart<br />

tun? Auf Dauer möchte er seinen<br />

Mitgliedern in der Geschäftsstelle des<br />

Vereins eine Videokonferenzanlage<br />

zur Nutzung zur Verfügung stellen.<br />

Für eine Übergangszeit von etwa einem<br />

Jahr ist mit der EnBW, die einen<br />

Videokonferenzraum in Stuttgart hat,<br />

eine Vereinbarung über die Nutzung<br />

der dortigen Anlage für die Mitglieder<br />

getroffen. Eine Auftaktveranstaltung<br />

in Form einer öffentlichen Verhandlung<br />

per Videokonferenz bei Anwesenheit<br />

interessierter Mitglieder und<br />

der Presse wird die Vorteile moderner<br />

Medientechnik im gerichtlichen Bereich<br />

unter Beweis stellen. Der Präsident<br />

des Landgerichts Rottweil hat<br />

sich bereit erklärt, eine solche Veranstaltung<br />

durchzuführen. Die Verhandlung<br />

wird nach der Sommerpause<br />

unter Einsatz der Videokonferenztechnik<br />

zwischen Rottweil und Stuttgart,<br />

von wo aus ein Kollege verhandeln<br />

wird, stattfinden.<br />

Umfrage zur Bedarfsermittlung<br />

Zur Zeit führt das Fraunhofer-Institut<br />

Arbeitswirtschaft und Organisation<br />

im Auftrag der Alcatel SEL Stiftung<br />

eine Bedarfsanalyse bei den Mitgliedern<br />

des <strong>Anwaltverein</strong>s Stuttgart<br />

durch. In Zusammenarbeit mit dem<br />

Verein wurde ein Fragebogen entworfen,<br />

der beispielsweise beantworten<br />

soll, wie häufig auswärtige Termine in<br />

einer Kanzlei vorkommen und in wel-

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