Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein
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MN<br />
Pressemitteilungen<br />
DAVgegen<br />
Zusammenlegung von<br />
Gerichtsbarkeiten<br />
Anwälte zur Justizministerkonferenz<br />
Der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> (DAV)<br />
sieht die Überlegungen der Justizministerkonferenz<br />
(JuMiKo), die Sozial-,<br />
Finanz- und Verwaltungsgerichte<br />
zusammenzulegen, mit großer Skepsis.<br />
Dies gelte insbesondere dann, wenn es<br />
mit organisatorischen Maßnahmen<br />
ohne die Schaffung einer einheitlichen<br />
Prozessordnung kommt.<br />
Das Grundgesetz differenziere in<br />
Artikel 95 zwischen Verwaltungs-, Finanz-,<br />
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.<br />
Auch daraus werde deutlich, dass<br />
die einzelnen Gerichtszweige sich<br />
bundesweit voneinander unterscheiden.<br />
Es sei leider festzustellen, dass<br />
alle Länder auch im Bereich der Justizhaushalte<br />
Einsparungen vornehmen<br />
wollen. Dies dürfe nach Ansicht des<br />
DAV allerdings nicht auf Kosten eines<br />
effektiven Rechtsschutzes für die<br />
Bürger geschehen.<br />
Gegen eine Zusammenlegung spreche<br />
auch, dass auf die Sozialgerichtsbarkeit<br />
nicht nur mehr Klagen zukommen,<br />
sondern auch immer mehr<br />
Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung.<br />
Die mit der Agenda 2010 eingeleiteten<br />
Reformschritte und zum Teil<br />
nachhaltigen Einschnitte provozieren<br />
Gerichtsverfahren: Gerichtsverfahren,<br />
in denen jenseits der Einzelfallproblematik<br />
grundsätzliche Fragen der Sozialstaatlichkeit,<br />
der Gleichbehandlung,<br />
der Berufsfreiheit, der Eigentumsfreiheit<br />
bis hin zu EU-Standards zur Diskussion<br />
stehen. Die Sozialgerichtsbarkeit<br />
hat nun die Aufgabe, nicht nur<br />
hochkomplizierte, sondern zum Teil<br />
auch widersprüchliche gesetzliche<br />
Neuregelungen einer sehr gründlichen<br />
Überprüfung zu unterziehen.<br />
„Aus sozialstaatlicher Sicht macht<br />
es daher Sinn, diese den Reformprozess<br />
begleitende Rechtssprechung einer<br />
Fachgerichtsbarkeit mit dem Namen<br />
,Sozialgerichtsbarkeit‘ weiterhin<br />
zu übertragen“, so Dr. Dierk Mattik,<br />
Hauptgeschäftsführer des DAV in einer<br />
ersten Stellungnahme. In einer solchen<br />
Situation, diese Gerichtsbarkeit durch<br />
die Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbarkeiten<br />
zu schwächen, sei mehr<br />
als kontraproduktiv.<br />
Quelle: DAV-Pressemitt. v. 17.6.2004<br />
<strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart<br />
Per Knopfdruck<br />
ins Landgericht<br />
Konstanz<br />
Pilotprojekt in Stuttgart und<br />
Rottweil gestartet<br />
Seit 1. Januar 2002 muss das kein<br />
Wunschdenken mehr sein. Mit der<br />
Zivilprozessreform wurden die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen für die Videokonferenztechnik<br />
im Rahmen mündlicher<br />
Verhandlungen in allen Prozessordnungen<br />
(bis auf den Strafprozess)<br />
geschaffen. Beim <strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart<br />
läuft ein Projekt, das Vorbild für<br />
andere Vereine werden könnte.<br />
Kostenersparnis, Verfahrensbeschleunigung<br />
und -vereinfachung – da<br />
will der <strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart ansetzen.<br />
Von der Videokonferenztechnik<br />
verspricht man sich deutliche Effektivitätsgewinne<br />
für alle Verfahrensbeteiligten.<br />
Kostendruck ist in der Anwaltschaft<br />
das Thema Nummer eins. Durch<br />
weniger Reisen und eine optimale Ausnutzung<br />
der Zeitressourcen lassen sich<br />
Kosten reduzieren. Verfahren werden<br />
beschleunigt, da ausschließlich die<br />
reine Besprechungszeit bei der Terminierung<br />
berücksichtigt werden muss,<br />
nicht aber die oft stundenlangen Anund<br />
Abreisezeiten – Zeiten, zu denen<br />
nicht gearbeitet, also kein Umsatz erzielt<br />
werden kann.<br />
Auf Initiative des <strong>Anwaltverein</strong>s<br />
Stuttgart fand im Frühjahr 2004 in den<br />
Geschäftsräumen des Vereins ein<br />
Workshop zum Thema „Juristen-Breitbandnetz“<br />
statt. Teilnehmer waren die<br />
Alcatel SEL Stiftung, das Justizministerium<br />
Baden-Württemberg, das Fraunhofer-Institut<br />
für Arbeitswirtschaft und<br />
Organisation Stuttgart sowie die MediaKomm<br />
Begleitforschung. Die Praxisberichte<br />
sowohl aus richterlicher<br />
wie auch aus anwaltlicher Sicht standen<br />
anhand des Projektes „Virtuelles<br />
Verwaltungsgericht Sigmaringen“ –<br />
der Abschlussbericht (sehr lesenswert!)<br />
ist unter www.justiz.baden.wuerttem<br />
berg.de/vg/VGSIG/VKAbschlussbericht.<br />
doc abrufbar – im Mittelpunkt der Diskussion.<br />
Welche Verfahren sind für Videokonferenzen<br />
geeignet?<br />
„Welche Verfahren eignen sich<br />
überhaupt für die Videokonferenztech-<br />
AnwBl 8 + 9/2004<br />
Aus der Arbeit des DAV<br />
nik?“, fragten sich die Teilnehmer. Jedenfalls<br />
in verwaltungsgerichtlichen<br />
Verfahren, in denen sich die mündliche<br />
Verhandlung in der Regel auf den<br />
sachlichen Austausch der Argumente<br />
ohne Selbstdarstellung der Parteien beschränkt,<br />
hat sich die moderne Technik<br />
bereits bewährt. Auch in zivilrechtlichen<br />
Routineverfahren spricht nichts<br />
gegen „den Knopfdruck zum Gericht“.<br />
Es lässt sich darüber streiten, ob sich<br />
das Videoconferencing für Beweisaufnahmen<br />
eignet, wobei es sicher vorzugswürdig<br />
ist, einen Zeugen in der<br />
mündlichen Verhandlung zu hören als<br />
ihn im Wege der Rechtshilfe vernehmen<br />
zu lassen. In den USA werden<br />
Anhörungen von Untersuchungsgefangenen<br />
per Videokonferenz vorgenommen.<br />
In Italien ist das Videoconferencing<br />
auch im Strafverfahren zugelassen.<br />
Zumindest in einfachen Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
könnte die<br />
Technik viele unnötige Reisen ersparen.<br />
Musterverfahren vor LG Rottweil<br />
Was will der <strong>Anwaltverein</strong> Stuttgart<br />
tun? Auf Dauer möchte er seinen<br />
Mitgliedern in der Geschäftsstelle des<br />
Vereins eine Videokonferenzanlage<br />
zur Nutzung zur Verfügung stellen.<br />
Für eine Übergangszeit von etwa einem<br />
Jahr ist mit der EnBW, die einen<br />
Videokonferenzraum in Stuttgart hat,<br />
eine Vereinbarung über die Nutzung<br />
der dortigen Anlage für die Mitglieder<br />
getroffen. Eine Auftaktveranstaltung<br />
in Form einer öffentlichen Verhandlung<br />
per Videokonferenz bei Anwesenheit<br />
interessierter Mitglieder und<br />
der Presse wird die Vorteile moderner<br />
Medientechnik im gerichtlichen Bereich<br />
unter Beweis stellen. Der Präsident<br />
des Landgerichts Rottweil hat<br />
sich bereit erklärt, eine solche Veranstaltung<br />
durchzuführen. Die Verhandlung<br />
wird nach der Sommerpause<br />
unter Einsatz der Videokonferenztechnik<br />
zwischen Rottweil und Stuttgart,<br />
von wo aus ein Kollege verhandeln<br />
wird, stattfinden.<br />
Umfrage zur Bedarfsermittlung<br />
Zur Zeit führt das Fraunhofer-Institut<br />
Arbeitswirtschaft und Organisation<br />
im Auftrag der Alcatel SEL Stiftung<br />
eine Bedarfsanalyse bei den Mitgliedern<br />
des <strong>Anwaltverein</strong>s Stuttgart<br />
durch. In Zusammenarbeit mit dem<br />
Verein wurde ein Fragebogen entworfen,<br />
der beispielsweise beantworten<br />
soll, wie häufig auswärtige Termine in<br />
einer Kanzlei vorkommen und in wel-