Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein
Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein
Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AnwBl 8 + 9/2004 513<br />
Mitteilungen MN<br />
Daten der nicht öffentlichen Stellen, somit auch<br />
der Rechtsanwaltskanzleien. § 43 BDSG schließlich<br />
enthält entsprechende Bußgeldvorschriften.<br />
4. Die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
und der zitierten Paragraphen enthält für Ihre<br />
Kanzlei folgende, zwingend zu beachtende Regelungen:<br />
i) Jede Kanzlei, die mehr als vier Personen mit<br />
der Datenverarbeitung beschäftigt, hierzu zählen<br />
neben den Anwälten (Sozius, Partner, angestellte<br />
Anwälte) z. B. auch die Sekretariate,<br />
hat zwingend einen Datenschutzbeauftragten<br />
zu bestellen.<br />
ii) Der Datenschutzbeauftragte hat die Einhaltung<br />
der Regelungen des BDSG zu überwachen<br />
(Überwachungsfunktion) und alle Mitarbeiter<br />
in die Regelungen des BDSG einzuweisen<br />
(Schulungsfunktion).<br />
iii) Auf Anforderung sind die Regelungen zum<br />
Datenschutz nach § 4e Abs. 1 BDSG jedem<br />
Dritten zur Verfügung zu stellen.<br />
iv) Die Kanzlei hat eine Übersicht gemäß den<br />
§§ 4g, 4e BDSG zu erstellen und dem Datenschutzbeauftragten<br />
zur Verfügung zu stellen<br />
(Verfahrensverzeichnis).<br />
5. Bei einer Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />
ist zu beachten, dass dieser in Datenschutzangelegenheiten<br />
weisungsfrei und unabhängig<br />
agieren soll, er in seiner Tätigkeit unmittelbar aber<br />
der Leitung der verantwortlichen Stelle zu unterstellen<br />
ist. Für die Anwaltskanzlei ist als verantwortliche<br />
Stelle i. d.R. der/die Sozien/Partner anzusehen.<br />
Die Bestellung eines Sozius/Partners selbst<br />
als Datenschutzbeauftragter scheidet aber aus.<br />
Für die Berufung des Datenschutzbeauftragten bieten<br />
sich zwei Möglichkeiten an:<br />
i) Zum einen die Berufung eines angestellten oder<br />
in freier Mitarbeit für die Kanzlei tätigen<br />
Rechtsanwaltes als Datenschutzbeauftragten<br />
(interne Lösung)<br />
oder<br />
ii) zum anderen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten<br />
(dieses wird oft als<br />
Dienstleistung von EDV-Unternehmen oder<br />
Rechtsanwälten bereits angeboten)<br />
Bei beiden Lösungen muss der bestellte Datenschutzbeauftragte<br />
jeweils sowohl juristische<br />
Kenntnisse des Datenschutzrechts als auch den<br />
entsprechenden technischen Sachverstand aufweisen.<br />
Die Nichtberufung eines Datenschutzbeauftragten<br />
kann mit einer Geldbuße bis zu E 25.000 geahndet<br />
werden.<br />
Internationales<br />
30. DACH-Tagung in Berlin<br />
Interessante Themen, geeignete Referenten und ebenfalls<br />
interessante Tagungsorte unter einen Hut zu bringen<br />
ist erfahrungsgemäß schwierig. Eine internationale Anwaltsvereinigung<br />
mit Mitgliedern aus über 20 meist europäischen<br />
Staaten, die ihre Tagung abwechselnd in mehreren<br />
Ländern ausrichtet, hat’s da noch schwerer. Dennoch hat<br />
die DACH es meist verstanden, diese Herausforderungen zu<br />
meistern und ihren „Seminar-Wanderzirkus“ für ihre Mitglieder<br />
attraktiv zu gestalten. Dieses Mal also Berlin. Im<br />
neu eröffneten SAS Radisson, zwischen Nikolaiviertel und<br />
Hackeschem Markt in der Neuen Mitte Berlins gelegen,<br />
hatte die Tagung im Mai einen hervorragenden Rahmen.<br />
Auch Berlin-Neulingen wurde schnell klar, dass Berlin<br />
nicht nur aus Kudamm besteht.<br />
Acht Referenten nahmen das Thema der Rechtswahlklauseln,<br />
vereinbart durch AGB oder individuell, unter die<br />
Lupe. Einstieg und Überblick über die Thematik gab Dr.<br />
Christoph Wetzler (Frankfurt), gefolgt von den Referenten<br />
aus den weiteren Kernländern der DACH, Österreich (Dr.<br />
Michael Wukoschitz, Wien), Liechtenstein (Dr. Johannes<br />
Gasser, Vaduz) und der Schweiz (Dr. Felix Dasser, Zürich).<br />
Alle arbeiteten den dogmatischen Hintergrund der<br />
Möglichkeiten, aber auch der Grenzen der Rechtswahl heraus.<br />
Selbst Teilnehmer, deren überwiegendes Tätigkeitsgebiet<br />
nicht im Wirtschaftsrecht liegt, waren erstaunt über<br />
die Anwendungsbereiche im Internationalen Familien- und<br />
Erbrecht, außerdem über auf die Auswirkungen des Europäischen<br />
Gesellschaftsrechts, etwa durch die Centros-,<br />
Überseering- und Inspire-Art-Entscheidungen des EuGH.<br />
Zumal der Beitritt der 10 neuen EU-Mitgliedsstaaten erst<br />
ein paar Tage zuvor erfolgt war, war die Erstreckung der<br />
Thematik auf die Sicht der Staaten Slowenien, Kroatien,<br />
Serbien-Montenegro, Ungarn, Tschechien und der Slowakei<br />
(Dr. Roland Grilc [Klagenfurt], Dr. Petr Balcar [Prag] und<br />
Dr. Orsolya Rácz, Budapest) eine bereichernde Ergänzung.<br />
Wie immer erstaunte die teilweise sehr pragmatische<br />
Lösung einzelner Länder, die dem dogmatischen Gestrüpp<br />
vieler gewachsener Rechtsordnungen einiges voraushat.<br />
Verbunden mit dem obligatorischen, aber lohnenden<br />
Reichstags-Besuch war eine kurze, aber aufschlußreiche Diskussion<br />
mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Alfred<br />
Hartenbach (SPD) zum Thema der vorgesehenen Abschaffung<br />
des Rechtsberatungsmonopols. Gerade in solchen Diskussionen<br />
zeigt sich der Vorteil der Internationalität der Tagungsteilnehmer:<br />
Deutlich wurden die Gemeinsamkeiten<br />
formuliert, bspw. die Forderung, die Anwaltschaft vor den<br />
„großen Werbebudgets“ der auf den Rechtsberatungsmarkt<br />
Drängenden (etwa der Banken) zu schützen. Andererseits<br />
zeigen Beispiele aus anderen Ländern, wie bspw. der<br />
Schweiz, dass Rechtsanwälte auch ohne Rechtberatungsmonopol<br />
hervorragend zurechtkommen. Was letztlich aus<br />
dem Vorhaben der Regierung wird, bleibt nach wie vor – zumal<br />
auf dem europäischen Hintergrund – konkret unkonkret.<br />
Die nächste Tagung zum Thema „Gewährleistung“ findet<br />
vom 23.-25. September 2004 in Budapest statt. Auch Nichtmitglieder<br />
sind willkommen. Informationen bei der Mitgliederverwaltung<br />
der DACH, Rechtsanwältin Dr. Susanne<br />
Hüppi, Klosbachstrasse 110, CH-8030 Zürich oder telefonisch<br />
unter +49-1-252 66 88 oder per Fax +41-1-252 63 90.<br />
Rechtsanwalt Jürgen Wagner, Konstanz/Zürich/Vaduz