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Entwurf_Titel_2 1..1 - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

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470<br />

MN THEMA<br />

Wie hält es die Politik mit dem<br />

Rechtsberatungsgesetz?<br />

<strong>Anwaltsblatt</strong>-Umfrage bei den rechtspolitischen Sprechern der im<br />

Bundestag vertretenen Fraktionen<br />

Die Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

ist ein Gesetzgebungsvorhaben,<br />

das ausdrücklich in der Koalitionsvereinbarung<br />

von SPD und<br />

Bündnis 90/Die Grünen für die laufende<br />

Legislaturperiode genannt ist.<br />

Das Bundesjustizministerium wünscht<br />

eine breite Diskussion. Der DAV hat<br />

schon im Frühjahr seinen <strong>Entwurf</strong> vorgelegt<br />

(AnwBl 2004, 269). Im Juli hat<br />

die BRAK ihrerseits Vorschläge unterbreitet.<br />

Der Deutsche Juristentag wird<br />

am 22. und 23. September 2004 über<br />

die Neufassung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

beraten. Im Bundesjustizministerium<br />

hatte es geheißen, dass<br />

rechtzeitig vorher ein Diskussionsentwurf<br />

kommt. Dieser <strong>Entwurf</strong> ist nun<br />

für Ende August/Anfang September<br />

(nach Redaktionsschluss für dieses<br />

Heft) angekündigt.<br />

Das <strong>Anwaltsblatt</strong> wollte vorher<br />

schon wissen, wie es die Politik mit der<br />

Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

hält. Das Ergebnis ist aus Sicht<br />

der Anwaltschaft erfreulich. Keine<br />

Fraktion will die Rechtsberatung generell<br />

frei geben – und alle sind der Meinung,<br />

dass Rechtsberatung im Kern anwaltliche<br />

Beratung sein muss. nil<br />

Frage 1: Welchen Bedarf gibt es<br />

nach Ihrer Auffassung für die Novellierung<br />

des Rechtsberatungsgesetzes?<br />

Frage 2: Der Vorschlag des DAV<br />

sieht die teilweise Freigabe der unentgeltlichen<br />

Rechtsbesorgung vor,<br />

z. B. aus Gefälligkeit oder für karitative<br />

Einrichtungen. Ihre Meinung<br />

dazu?<br />

Frage 3: Soll die Rechtsberatung<br />

auch für Rechtsschutzversicherer<br />

und Fachhochschuljuristen freigegeben<br />

werden?<br />

Frage 4: Gilt für Sie, dass Rechtsberatung<br />

anwaltliche Beratung ist?<br />

Joachim Stünker,<br />

rechtspolitischer<br />

Sprecher der<br />

SPD-Fraktion.<br />

Dr. Norbert Röttgen,rechtspolitischer<br />

Sprecher<br />

der CDU/CSU-<br />

Fraktion.<br />

Jerzy Montag,<br />

rechtspolitischer<br />

Sprecher<br />

der Fraktion<br />

Bündnis 90/Die<br />

Grünen.<br />

Rainer Funke,<br />

rechtspolitischer<br />

Sprecher<br />

der FDP-Fraktion.<br />

Joachim Stünker<br />

(SPD-Fraktion)<br />

AnwBl 8 + 9/2004<br />

Frage 1: Die Überarbeitung des<br />

Rechtsberatungsgesetzes ist dringend geboten.<br />

Die restriktiven Bestimmungen<br />

des geltenden Rechts sind nicht mehr<br />

zeitgemäß. Wir stehen daher vor der<br />

schwierigen Aufgabe, auf der einen Seite<br />

Deregulierungen vorzunehmen sowie andererseits<br />

eine geordnete Rechtspflege<br />

zu bewahren und die Rechtssuchenden<br />

vor den Folgen unqualifizierter Beratung<br />

zu schützen.<br />

Frage 2: Ich unterstütze den Vorschlag,<br />

die unentgeltliche altruistische Rechtsberatung<br />

durch Freunde und Bekannte<br />

zukünftig zuzulassen. Da die Rechtssuchenden<br />

hier wissentlich auf professionelle<br />

Hilfe verzichten, entfällt das Schutzbedürfnis.<br />

Auch karitativ tätigen<br />

Organisationen sollte auf gesetzlicher<br />

Grundlage die Möglichkeit der unentgeltlichen<br />

Rechtsberatung eingeräumt werden.<br />

Zur Sicherstellung der Beratungsqualität<br />

sollten die Verbände jedoch<br />

verpflichtet werden, die Beratung durch<br />

juristisch qualifizierte Personen oder zumindest<br />

unter deren Aufsicht zu erbringen.<br />

Frage 3: Ich halte es für problematisch,<br />

Fachhochschuljuristen die<br />

Möglichkeit zur selbstständigen Rechtsbesorgung<br />

zu gewähren. Eine derartige<br />

Erlaubnis wäre im Übrigen nicht auf Absolventen<br />

dieses Abschlusses beschränkbar,<br />

andere juristische Berufe würden die<br />

Genehmigung gleichermaßen für sich<br />

beanspruchen, obwohl die Qualität ihrer<br />

Ausbildung nicht mit zwei juristischen<br />

Staatsexamen vergleichbar ist. Zudem<br />

unterliegt nur der Rechtsanwalt einer<br />

Fülle von Verpflichtungen, die dem<br />

Schutz des Rechtssuchenden dienen. Bei<br />

der Beratung durch Rechtsschutzversicherer<br />

sehe ich die Gefahr der Interessenkollision.<br />

Unsere Meinungsbildung<br />

ist diesbezüglich jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />

Frage 4: Dem kann ich nicht ohne<br />

Einschränkung zustimmen. Neben den<br />

bereits erwähnten Beratungsbefugnissen<br />

sollte bestimmten Berufsgruppen die<br />

Möglichkeit der sog. Annex-Beratung erhalten<br />

bleiben. Hier ist im Übrigen auch<br />

eine Ausweitung der Befugnisse denkbar.<br />

Die allgemeine Erlaubnis zur Rechtsbesorgung<br />

sollte meines Erachtens jedoch<br />

nur Rechtsanwälten erteilt werden.<br />

Es muss gewährleistet sein, dass Fragen<br />

von hoher juristischer Relevanz bzw. materiell-<br />

oder verfahrensrechtlicher Komplexität<br />

Personen mit einer qualifizierten<br />

und umfassenden Ausbildung vorbehalten<br />

bleiben.

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