22.10.2012 Aufrufe

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

98<br />

1996 (August)<br />

Gesetz zur För<strong>der</strong>ung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand<br />

��Die Anspruchsvoraussetzungen für die bisherige Altersrente wegen<br />

Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit können künftig auch durch die Ausübung einer insgesamt<br />

mindestens 24-monatigen Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t nach dem<br />

vollendeten 55. Lebensjahr erfüllt werden (Altersrente wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

o<strong>der</strong> nach Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t). Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t in<br />

diesem Sinne liegt aber nur vor, wenn für den Versicherten nach<br />

dem Altersteilzeitgesetz<br />

- Aufstockungsbeträge zum Ar<strong>bei</strong>tsentgelt (um mindestens<br />

20 Prozent auf mindestens 70 Prozent des Vollzeitnettoentgelts)<br />

und<br />

- Beiträge zur GRV für den Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

Ar<strong>bei</strong>tsentgelt aus Altersteilzeit und mindestens 90 Prozent des<br />

Vollzeitar<strong>bei</strong>tsentgelts<br />

gezahlt worden sind.<br />

��Die Altersgrenze von 60 Jahren <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Altersrente wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

o<strong>der</strong> nach Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t wird für die nach 1936 geborenen<br />

Versicherten (also ab dem Jahre 1997) in monatlichen<br />

Schritten auf das vollendete 63. Lebensjahr (ab Dezember 1999)<br />

angehoben. Die weitere Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze auf das vollendete<br />

65. Lebensjahr erfolgt entsprechend den Vorgaben des RRG<br />

92 ab Geburtsjahrgang 1949.<br />

��Ein Vertrauensschutz (hinsichtlich <strong>der</strong> Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenzen<br />

entsprechend dem Stufenplan des RRG 92) wird hauptsächlich<br />

Personen gewährt, die<br />

- bis zum 14.2.1941 geboren sind und am 14.2.1996 ar<strong>bei</strong>tslos<br />

waren o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis aufgrund einer Kündigung/Vereinbarung,<br />

die vor dem 14.2.1996 erfolgt ist, nach<br />

dem 13.2.1996 beendet worden ist und die daran anschließend<br />

ar<strong>bei</strong>tslos geworden sind, o<strong>der</strong><br />

- bis zum 14.2.1944 geboren sind und aufgrund eines Sozialplans<br />

von vor dem 14.2.1996 aus einem Betrieb <strong>der</strong> Montanindustrie<br />

ausgeschieden sind.<br />

��Eine vorzeitige Inanspruchnahme <strong>der</strong> Altersrente wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

o<strong>der</strong> nach Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t (bis zu drei Jahre vor Erreichen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Regelaltersgrenze, allerdings nicht vor vollendetem

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!