Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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mehr als vier Zähnen o<strong>der</strong> Kombinationsversorgungen mit mehr als<br />
zwei Verbindungselementen).<br />
��Das mit dem GRG 1989 eingeführte Kostenerstattungsprinzip <strong>bei</strong><br />
Zahnersatz wird – unter unverän<strong>der</strong>ter Beibehaltung <strong>der</strong> Zuzahlungsmodalitäten<br />
<strong>der</strong> Versicherten – modifiziert: Die Krankenkasse<br />
zahlt den Zuschuss nicht mehr an den Versicherten, son<strong>der</strong>n mit<br />
befreien<strong>der</strong> Wirkung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung.<br />
��Ausschluss kieferorthopädischer Behandlungen für Erwachsene aus<br />
<strong>der</strong> Leistungspflicht <strong>der</strong> GKV (mit eng gefassten Ausnahmen).<br />
��Der Herstellerabgabepreis <strong>der</strong> Pharmaindustrie für verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel ohne Festbetrag wird bis Ende 1994 um fünf<br />
Prozent, <strong>der</strong> für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel um zwei<br />
Prozent gesenkt – auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Preise vom 1. Mai 1992.<br />
��Zeitlich unbegrenzte Festlegung eines Arznei- und Heilmittelbudgets<br />
und Koppelung seiner Entwicklung an die Grundlohnsumme.<br />
��Gründung eines Arzneimittelinstituts (dessen Aufgabe ist vor allem<br />
die Erar<strong>bei</strong>tung einer Positivliste von zulasten <strong>der</strong> GKV verordnungsfähiger<br />
Arzneimittel).<br />
��Budgetierung <strong>der</strong> Kassen-Ausgaben für Fahrtkosten und stationäre<br />
Kuren (1993 bis 1995).<br />
��Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
und Einführung leistungsorientierter Vergütungen<br />
(Fallpauschalen, Son<strong>der</strong>entgelte) ab 1995. Für die Jahre 1993 bis<br />
einschließlich 1995 werden feste Krankenhausbudgets eingeführt;<br />
die Ausgabenentwicklung wird an die Grundlohnzuwächse gekoppelt.<br />
��Bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Behandlung (vorund<br />
nachstationäre Behandlung im Krankenhaus für maximal drei<br />
bzw. sieben Tage; ambulantes Operieren).<br />
��Absenkung <strong>der</strong> Vergütung für Zahnersatzleistungen (zahnprothetische<br />
und kieferorthopädische Leistungen) um zehn Prozent in<br />
1993 und Einführung eines degressiven Punktwertes für alle zahnärztlichen<br />
Leistungen für den Fall des Überschreitens einer bestimmten<br />
Punktwertmenge.<br />
��Absenkung <strong>der</strong> Vergütungen für zahntechnische Leistungen um fünf<br />
Prozent in 1993.