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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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mehr als vier Zähnen o<strong>der</strong> Kombinationsversorgungen mit mehr als<br />

zwei Verbindungselementen).<br />

��Das mit dem GRG 1989 eingeführte Kostenerstattungsprinzip <strong>bei</strong><br />

Zahnersatz wird – unter unverän<strong>der</strong>ter Beibehaltung <strong>der</strong> Zuzahlungsmodalitäten<br />

<strong>der</strong> Versicherten – modifiziert: Die Krankenkasse<br />

zahlt den Zuschuss nicht mehr an den Versicherten, son<strong>der</strong>n mit<br />

befreien<strong>der</strong> Wirkung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung.<br />

��Ausschluss kieferorthopädischer Behandlungen für Erwachsene aus<br />

<strong>der</strong> Leistungspflicht <strong>der</strong> GKV (mit eng gefassten Ausnahmen).<br />

��Der Herstellerabgabepreis <strong>der</strong> Pharmaindustrie für verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel ohne Festbetrag wird bis Ende 1994 um fünf<br />

Prozent, <strong>der</strong> für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel um zwei<br />

Prozent gesenkt – auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Preise vom 1. Mai 1992.<br />

��Zeitlich unbegrenzte Festlegung eines Arznei- und Heilmittelbudgets<br />

und Koppelung seiner Entwicklung an die Grundlohnsumme.<br />

��Gründung eines Arzneimittelinstituts (dessen Aufgabe ist vor allem<br />

die Erar<strong>bei</strong>tung einer Positivliste von zulasten <strong>der</strong> GKV verordnungsfähiger<br />

Arzneimittel).<br />

��Budgetierung <strong>der</strong> Kassen-Ausgaben für Fahrtkosten und stationäre<br />

Kuren (1993 bis 1995).<br />

��Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

und Einführung leistungsorientierter Vergütungen<br />

(Fallpauschalen, Son<strong>der</strong>entgelte) ab 1995. Für die Jahre 1993 bis<br />

einschließlich 1995 werden feste Krankenhausbudgets eingeführt;<br />

die Ausgabenentwicklung wird an die Grundlohnzuwächse gekoppelt.<br />

��Bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Behandlung (vorund<br />

nachstationäre Behandlung im Krankenhaus für maximal drei<br />

bzw. sieben Tage; ambulantes Operieren).<br />

��Absenkung <strong>der</strong> Vergütung für Zahnersatzleistungen (zahnprothetische<br />

und kieferorthopädische Leistungen) um zehn Prozent in<br />

1993 und Einführung eines degressiven Punktwertes für alle zahnärztlichen<br />

Leistungen für den Fall des Überschreitens einer bestimmten<br />

Punktwertmenge.<br />

��Absenkung <strong>der</strong> Vergütungen für zahntechnische Leistungen um fünf<br />

Prozent in 1993.

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