Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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��Für nach 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen wird<br />
das Steuerprivileg teilweise abgeschafft. Wird die Versicherungsleistung<br />
nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen<br />
und nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von zwölf Jahren ausgezahlt,<br />
so ist allerdings nur die Hälfte <strong>der</strong> Erträge zu versteuern.<br />
2005<br />
Gesetz zur Organisationsreform <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(RVOrgG)<br />
��Die ArV und AnV werden unter den Namen „Deutsche Rentenversicherung“<br />
zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst.<br />
Die Namen <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger setzen sich künftig aus<br />
<strong>der</strong> Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einer angefügten<br />
Regionalbezeichnung zusammen. Eine Ausnahme bildet die<br />
„Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“, welche die<br />
bislang drei branchenbezogenen Versicherungsanstalten in eine<br />
einheitliche überführt.<br />
��Die Steuerungs- und Koordinierungsfunktion auf Bundesebene wird<br />
gestärkt durch den Zusammenschluss des VDR und <strong>der</strong> BfA zur<br />
„Deutschen Rentenversicherung Bund“, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> die Grundsatz- und<br />
Querschnittsaufgaben für die gesamte Rentenversicherung mit verbindlicher<br />
Entscheidungskompetenz gegenüber den Trägern gebunden<br />
werden. Dazu gehören etwa die Vertretung <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />
in ihrer Gesamtheit nach außen, die Klärung grundsätzlicher<br />
Fach- und Rechtsfragen o<strong>der</strong> die Festlegung von Grundsätzen und<br />
die Steuerung <strong>der</strong> Finanzausstattung und -verwaltung im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Finanzverfassung für das gesamte System.<br />
��Die Zuordnung <strong>der</strong> Versicherten erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong><br />
Versicherungsnummer im Verhältnis von 55 Prozent (Regionalträger)<br />
zu 40 Prozent (Deutsche Rentenversicherung Bund) und zu<br />
fünf Prozent (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-<br />
See).<br />
��Bei <strong>der</strong> neuen Deutschen Rentenversicherung Bund wird eine neue<br />
Selbstverwaltungsstruktur geschaffen, die sich aus Vertreterversammlung,<br />
Vorstand und Geschäftsführung zusammensetzt. Die<br />
Regionalträger und die deutsche Rentenversicherung Knappschaft-<br />
Bahn-See sind in die Entscheidungsgremien eingebunden, da sie an