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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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��Für nach 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen wird<br />

das Steuerprivileg teilweise abgeschafft. Wird die Versicherungsleistung<br />

nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen<br />

und nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von zwölf Jahren ausgezahlt,<br />

so ist allerdings nur die Hälfte <strong>der</strong> Erträge zu versteuern.<br />

2005<br />

Gesetz zur Organisationsreform <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(RVOrgG)<br />

��Die ArV und AnV werden unter den Namen „Deutsche Rentenversicherung“<br />

zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst.<br />

Die Namen <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger setzen sich künftig aus<br />

<strong>der</strong> Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einer angefügten<br />

Regionalbezeichnung zusammen. Eine Ausnahme bildet die<br />

„Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“, welche die<br />

bislang drei branchenbezogenen Versicherungsanstalten in eine<br />

einheitliche überführt.<br />

��Die Steuerungs- und Koordinierungsfunktion auf Bundesebene wird<br />

gestärkt durch den Zusammenschluss des VDR und <strong>der</strong> BfA zur<br />

„Deutschen Rentenversicherung Bund“, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> die Grundsatz- und<br />

Querschnittsaufgaben für die gesamte Rentenversicherung mit verbindlicher<br />

Entscheidungskompetenz gegenüber den Trägern gebunden<br />

werden. Dazu gehören etwa die Vertretung <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

in ihrer Gesamtheit nach außen, die Klärung grundsätzlicher<br />

Fach- und Rechtsfragen o<strong>der</strong> die Festlegung von Grundsätzen und<br />

die Steuerung <strong>der</strong> Finanzausstattung und -verwaltung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Finanzverfassung für das gesamte System.<br />

��Die Zuordnung <strong>der</strong> Versicherten erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong><br />

Versicherungsnummer im Verhältnis von 55 Prozent (Regionalträger)<br />

zu 40 Prozent (Deutsche Rentenversicherung Bund) und zu<br />

fünf Prozent (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-<br />

See).<br />

��Bei <strong>der</strong> neuen Deutschen Rentenversicherung Bund wird eine neue<br />

Selbstverwaltungsstruktur geschaffen, die sich aus Vertreterversammlung,<br />

Vorstand und Geschäftsführung zusammensetzt. Die<br />

Regionalträger und die deutsche Rentenversicherung Knappschaft-<br />

Bahn-See sind in die Entscheidungsgremien eingebunden, da sie an

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