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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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Ügg beziehungsweise Verletztengeld weiter (mit Erstattungsanspruch<br />

gegenüber dem zuständigen Leistungsträger).<br />

2005<br />

Freibetragsneuregelungsgesetz (Oktober)<br />

��Die Freibeträge <strong>bei</strong> Erwerbstätigkeit für Alg-II-Bezieher werden neu<br />

geregelt:<br />

- ein pauschaler Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro brutto<br />

ersetzt die bisherigen Absetzbeträge vom Einkommen für Werbungskosten,<br />

Beiträge für geför<strong>der</strong>te Altersvorsorge sowie für<br />

Beiträge zu öffentlichen o<strong>der</strong> privaten Versicherungen (<strong>bei</strong> monatlichem<br />

Einkommen von mehr als 400 Euro und Nachweis<br />

von über dem Grundfreibetrag liegen<strong>der</strong> Aufwendungen sind<br />

diese abzusetzen); <strong>der</strong> Grundfreibetrag kann <strong>bei</strong> mehreren Beschäftigungen<br />

eines Hilfebedürftigen nur einmal abgesetzt werden.<br />

- vom über dem Grundfreibetrag liegenden Bruttoeinkommen<br />

sind anrechnungsfrei<br />

�� 20 Prozent von dem Teil des Einkommens, <strong>der</strong> nicht mehr<br />

als 800 Euro beträgt,<br />

�� zehn Prozent von dem Teil des Einkommens, das 800 Euro<br />

übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro (erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige mit min<strong>der</strong>jährigem Kind: 1.500 Euro) beträgt.<br />

��Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit<br />

durch o<strong>der</strong> nach Aufnahme <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit entfällt<br />

(bisher: nur <strong>bei</strong> weiterhin vorliegen<strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit).<br />

2005<br />

1. SGB-II-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

��Die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Leistungen <strong>der</strong><br />

kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung wird (ohne Revision,<br />

wie ursprünglich vorgesehen) für 2005 sowie für 2006 auf<br />

29,1 Prozent festgesetzt.

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