Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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cherungen o<strong>der</strong> ähnlichen Einrichtungen <strong>bei</strong> Sozialversicherungspflichtigkeit<br />
des Ar<strong>bei</strong>tslosen und seines Partners.<br />
- Ein Pauschbetrag für die vom Einkommen abzusetzenden Fahrkosten.<br />
Hier<strong>bei</strong> gelten die Sätze des Einkommensteuergesetzes.<br />
63<br />
2002 (April)<br />
Gesetz zur Vereinfachung <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmervertreter in den<br />
Aufsichtsrat<br />
��Der bisherige Erlaubnisvorbehalt für private Ausbildungsstellen- und<br />
Ar<strong>bei</strong>tsvermittler wird aufgehoben.<br />
��Private Ar<strong>bei</strong>tsvermittler dürfen künftig von Ar<strong>bei</strong>tsuchenden ein<br />
Erfolgshonorar von bis zu 2.500 Euro (in den ersten drei Monaten<br />
<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit: 1.500 Euro) verlangen. Ar<strong>bei</strong>tslose mit Anspruch<br />
auf Alg o<strong>der</strong> Alhi (sowie Beschäftigte in ABM und SAM) haben<br />
nach dreimonatiger Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit (und bis längstens Ende<br />
2004) Anspruch auf einen – für jeweils drei Monate gültigen – Vermittlungsgutschein<br />
des AA; <strong>der</strong> Wert des Gutscheins beträgt nach<br />
einer Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit von<br />
- drei bis sechs Monaten 1.500 Euro,<br />
- sechs bis neun Monaten 2.000 Euro,<br />
- mehr als neun Monaten 2.500 Euro.<br />
Für Ar<strong>bei</strong>tslose mit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein dürfen<br />
die Honorare den Wert des Gutscheins nicht übersteigen.<br />
��Die BA erhält einen dreiköpfigen Vorstand (Vorschlagsrecht hat die<br />
Bundesregierung), <strong>der</strong> auf vertraglicher Basis und auf Zeit (fünf<br />
Jahre) agiert. Der drittelparitätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat,<br />
<strong>der</strong> den Vorstand kontrollieren soll, wird auf 21 Mitglie<strong>der</strong> reduziert<br />
und die Kompetenzen <strong>der</strong> Selbstverwaltung werden reduziert.<br />
2003<br />
Erstes und Zweites Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Ar<strong>bei</strong>tsmarkt<br />
��Für das Jahr 2003 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den<br />
alten Län<strong>der</strong>n 61.200 Euro/Jahr (5.100 Euro/Monat) und in den<br />
neuen Län<strong>der</strong>n 51.000 Euro/Jahr (4.250 Euro/Monat).