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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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224<br />

2009<br />

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland<br />

(»Konjunkturpaket II«) Leistungsgesetz<br />

��Erhöhung <strong>der</strong> Regelsätze für sechs- bis 13-jährige Kin<strong>der</strong> (von<br />

60 Prozent auf 70 Prozent des Eckregelsatzes) durch Einführung<br />

einer dritten Altersstufe in <strong>der</strong> Zeit vom 1.7.2009 bis zum<br />

31.12.2011 (dem voraussichtlichen Vorliegen <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />

EVS 2008).<br />

2009<br />

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung<br />

��Schüler einer allgemein- o<strong>der</strong> (neu) berufsbildenden Schule erhalten<br />

für jedes Schuljahr (bisher: Begrenzung bis zur zehnten Jahrgangsstufe)<br />

die zusätzliche Leistung von 100 Euro. Wegen des Wegfalls<br />

<strong>der</strong> Begrenzung auf die zehnten Jahrgangsstufe und <strong>der</strong> Einbeziehung<br />

berufsbilden<strong>der</strong> Schulen gilt dies auch für den Fall des Bezugs<br />

von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und <strong>bei</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />

VI. Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Grundsicherung<br />

für Ar<strong>bei</strong>tssuchende seit 2005<br />

2005<br />

Viertes Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Ar<strong>bei</strong>tsmarkt<br />

Die Alhi wird abgeschafft und mit <strong>der</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt nach<br />

BSHG für Erwerbsfähige zur Grundsicherung für Ar<strong>bei</strong>tsuchende in einem<br />

neuen SGB II auf Sozialhilfeniveau zusammengefasst.<br />

��Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung für Ar<strong>bei</strong>tsuchende erhalten erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige (HB) und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft<br />

(BG) lebenden Personen als Leistungen zur Sicherung<br />

des Lebensunterhalts (SLU) – Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II (Alg II) beziehungsweise<br />

Sozialgeld sowie als Leistungen zur Beendigung o<strong>der</strong><br />

Verringerung <strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit. Leistungsberechtigte nach<br />

SGB II haben keinen Anspruch auf (ergänzende) Leistungen nach<br />

SGB XII. Träger <strong>der</strong> Leistungen nach SGB II sind die BA (<strong>der</strong>en finanzielle<br />

Aufwendungen trägt <strong>der</strong> Bund; die BA wie<strong>der</strong>um erstattet

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