Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Hier<strong>bei</strong> ist bBE die <strong>bei</strong>tragspflichtige BLG-Summe je durchschnittlich<br />
beschäftigten ArbN ohne Beamte einschließlich <strong>der</strong> Empfänger<br />
von Alg. Die <strong>bei</strong>tragspflichtige BLG-Summe wird ermittelt, indem<br />
die Pflicht<strong>bei</strong>träge <strong>der</strong> in <strong>der</strong> ArV/AnV pflichtversicherten Beschäftigten<br />
eines Kalen<strong>der</strong>jahres aus dem Lohnabzugsverfahren (einschl.<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> BA für Alg-Empfänger abgeführten Pflicht<strong>bei</strong>träge)<br />
durch den durchschnittlichen Beitragssatz in <strong>der</strong> ArV/AnV des selben<br />
Kalen<strong>der</strong>jahres und die an die BKn abgeführten Beiträge für geringfügig<br />
Beschäftigte durch den maßgebenden ArbGeb-Anteil<br />
(zwölf Prozent) dividiert werden.<br />
Der AVA für das Jahr 2010 beträgt 4,0 Prozent.<br />
Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ermittelt, indem <strong>der</strong> Wert eins um<br />
die Verän<strong>der</strong>ung des Rentnerquotienten im vergangenen gegenüber<br />
dem vorvergangenen Kalen<strong>der</strong>jahr vermin<strong>der</strong>t, mit dem Parameter<br />
� vervielfältigt und um den Wert eins erhöht wird; <strong>der</strong> Parameter �<br />
beträgt 0,25. Der Rentnerquotient wird ermittelt indem die Anzahl<br />
<strong>der</strong> Äquivalenzrentner durch die Anzahl <strong>der</strong> Äquivalenz<strong>bei</strong>tragszahler<br />
dividiert wird. Die Anzahl <strong>der</strong> Äquivalenzrentner ergibt sich aus<br />
<strong>der</strong> Division des Gesamtvolumens <strong>der</strong> Renten eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
(ohne durch den Bund erstattete Renten beziehungsweise Rententeile)<br />
durch eine Regelaltersrente <strong>der</strong> ArV/AnV mit 45 EP des selben<br />
Kalen<strong>der</strong>jahres; die Anzahl <strong>der</strong> Äquivalenz<strong>bei</strong>tragszahler ergibt<br />
sich, indem das Gesamtvolumen <strong>der</strong> <strong>bei</strong>tragspflichtigen Einnahmen<br />
aller in <strong>der</strong> ArV/AnV versicherungspflichtig Beschäftigten (einschl.<br />
<strong>der</strong> geringfügig Beschäftigten und <strong>der</strong> Alg-Bezieher) eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
durch das Durchschnittsentgelt desselben Kalen<strong>der</strong>jahres dividiert<br />
wird. Die Anzahl <strong>der</strong> Äquivalenzrentner und Äquivalenz<strong>bei</strong>tragszahler<br />
ist auf 1.000 Personen genau zu berechnen.<br />
Der Faktor für die Verän<strong>der</strong>ung des Beitragssatzes («Riester-<br />
Faktor») und <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsfaktor sind soweit nicht anzuwenden<br />
als die Wirkung <strong>bei</strong><strong>der</strong> Faktoren den bisherigen AR verringert<br />
o<strong>der</strong> einen (wegen sinken<strong>der</strong> Löhne und Gehälter) geringer festzusetzenden<br />
AR zusätzlich verringert.<br />
Der AR(O) ist mindestens um den Prozentsatz anzupassen, um den<br />
<strong>der</strong> AR angepasst wird.<br />
��Ziel des Anpassungsverfahrens ist künftig alleine die Begrenzung<br />
des Beitragssatzanstiegs auf 20 Prozent (2020) beziehungsweise