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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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178<br />

2001<br />

Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG)<br />

��Die Dynamisierung des Kg nach einem Jahr erfolgt ab Juli 2001 in<br />

Höhe des letzten Rentenanpassungssatzes (bisher: Inflationsanpassung)<br />

2001 (28. Juli)<br />

Festbetrags-Anpassungsgesetz (FBAG)<br />

��Das FBAG schafft die Grundlage dafür, dass das BMG ab dem Tag<br />

nach <strong>der</strong> Verkündung abweichend von Paragrafen 35 SGB V und<br />

zeitlich bis Ende 2003 befristet per Rechtsverordnung (im Einvernehmen<br />

mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

und ohne Zustimmung des Bundesrates)<br />

- einmalig eine allgemeine Anpassung <strong>der</strong> Festbeträge für Arzneimittel<br />

vornehmen sowie<br />

- im Ausnahmefall <strong>bei</strong> sachlich gebotenem Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />

(insbeson<strong>der</strong>e <strong>bei</strong> neuem wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />

o<strong>der</strong> infolge gerichtlicher Entscheidungen) Gruppen von Arzneimitteln<br />

neu bestimmen und für diese Festbeträge festsetzen<br />

kann. (Die bisherige Festbetragsfestsetzung durch die Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen ist rechtlich unsicher.)<br />

2001 (31. Dezember)<br />

Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)<br />

��Die bisherige Regelung zum Arznei- und Heilmittelbudget und die<br />

gesetzlich geregelte Vorgabe zur Verringerung <strong>der</strong> Gesamtvergütung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft im Falle von Budgetüberschreitungen werden rückwirkend<br />

aufgehoben (Beseitigung des „Kollektivregresses“ wegen<br />

„Akzeptanzproblemen <strong>der</strong> bisher geltenden Regelung“ in <strong>der</strong> Ärzteschaft).<br />

In den neun Jahren seit Einführung <strong>der</strong> Arznei- und Heilmittelbudgets<br />

durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) im Jahre<br />

1993 hatten die Ärzte trotz mehrfacher und zum Teil erheblicher<br />

Überschreitung <strong>der</strong> Budgetschwelle damit in keinem einzigen Fall<br />

Honorarkürzungen zu tragen; selten war ein gesetzliches Sanktionsverfahren<br />

in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong>art folgenlos.<br />

��Statt des bisherigen Arznei- und Heilmittelbudgets soll die Selbstverwaltung<br />

(Landesverbände <strong>der</strong> Krankenkassen beziehungsweise

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