Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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2001<br />
Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG)<br />
��Die Dynamisierung des Kg nach einem Jahr erfolgt ab Juli 2001 in<br />
Höhe des letzten Rentenanpassungssatzes (bisher: Inflationsanpassung)<br />
2001 (28. Juli)<br />
Festbetrags-Anpassungsgesetz (FBAG)<br />
��Das FBAG schafft die Grundlage dafür, dass das BMG ab dem Tag<br />
nach <strong>der</strong> Verkündung abweichend von Paragrafen 35 SGB V und<br />
zeitlich bis Ende 2003 befristet per Rechtsverordnung (im Einvernehmen<br />
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
und ohne Zustimmung des Bundesrates)<br />
- einmalig eine allgemeine Anpassung <strong>der</strong> Festbeträge für Arzneimittel<br />
vornehmen sowie<br />
- im Ausnahmefall <strong>bei</strong> sachlich gebotenem Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />
(insbeson<strong>der</strong>e <strong>bei</strong> neuem wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />
o<strong>der</strong> infolge gerichtlicher Entscheidungen) Gruppen von Arzneimitteln<br />
neu bestimmen und für diese Festbeträge festsetzen<br />
kann. (Die bisherige Festbetragsfestsetzung durch die Spitzenverbände<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen ist rechtlich unsicher.)<br />
2001 (31. Dezember)<br />
Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)<br />
��Die bisherige Regelung zum Arznei- und Heilmittelbudget und die<br />
gesetzlich geregelte Vorgabe zur Verringerung <strong>der</strong> Gesamtvergütung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft im Falle von Budgetüberschreitungen werden rückwirkend<br />
aufgehoben (Beseitigung des „Kollektivregresses“ wegen<br />
„Akzeptanzproblemen <strong>der</strong> bisher geltenden Regelung“ in <strong>der</strong> Ärzteschaft).<br />
In den neun Jahren seit Einführung <strong>der</strong> Arznei- und Heilmittelbudgets<br />
durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) im Jahre<br />
1993 hatten die Ärzte trotz mehrfacher und zum Teil erheblicher<br />
Überschreitung <strong>der</strong> Budgetschwelle damit in keinem einzigen Fall<br />
Honorarkürzungen zu tragen; selten war ein gesetzliches Sanktionsverfahren<br />
in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong>art folgenlos.<br />
��Statt des bisherigen Arznei- und Heilmittelbudgets soll die Selbstverwaltung<br />
(Landesverbände <strong>der</strong> Krankenkassen beziehungsweise