Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Ar<strong>bei</strong>tsmarkt die Zahl <strong>der</strong> in ABM Geför<strong>der</strong>ten bereits unverhältnismäßig<br />
hoch ist im Vergleich zu den im Wirtschaftszweig nicht<br />
geför<strong>der</strong>ten ArbN). Die <strong>bei</strong> einer Vergabe entstehenden Mehraufwendungen<br />
des Trägers können durch das AA geför<strong>der</strong>t werden<br />
(verstärkte För<strong>der</strong>ung).<br />
��Werden die Einglie<strong>der</strong>ungsaussichten dadurch erheblich verbessert,<br />
so können von <strong>der</strong> ABM-Zuweisungsdauer bis zu 20 Prozent auf<br />
begleitende berufliche Qualifizierung und bis zu 40 Prozent auf betriebliche<br />
Praktika (zusammen höchstens 50 Prozent) entfallen.<br />
��Die mit dem AlhiRG eingeführte Beschränkung <strong>der</strong> ABM-<br />
Zuweisungsmöglichkeit wird wie<strong>der</strong> gelockert. Ausnahmen sind danach<br />
künftig möglich, wenn dadurch fünf Prozent <strong>der</strong> im Haushaltsjahr<br />
verfügbaren BA-Mittel für ABM (bisher: fünf Prozent <strong>der</strong><br />
zugewiesenen ArbN) nicht überschritten werden; auf die fünf Prozent<br />
nicht angerechnet werden zudem:<br />
- Regiekräfte (Anleiter/Betreuer nach dreimonatiger Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit),<br />
die für die ABM-Durchführung notwendig sind,<br />
- Zugewiesene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind und Fälle, in<br />
denen ABM mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />
verbunden ist,<br />
- Behin<strong>der</strong>te, die wegen Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nur<br />
durch Zuweisung in ABM beruflich stabilisiert/qualifiziert werden<br />
können.<br />
��Das sogenannte berücksichtigungsfähige Ar<strong>bei</strong>tsentgelt <strong>bei</strong> ABM<br />
(und analog <strong>bei</strong> MpA, ab 1998: SAM) wird auf 80 Prozent (bisher:<br />
90 Prozent; dieser Satz gilt auch weiterhin, sofern Einstiegstarife<br />
für Langzeitar<strong>bei</strong>tslose bestehen) des Entgelts für vergleichbare ungeför<strong>der</strong>te<br />
Tätigkeiten (= Tarif) gesenkt. Sofern das berücksichtigungsfähige<br />
Ar<strong>bei</strong>tsentgelt (<strong>bei</strong> Vollzeit) 50 Prozent <strong>der</strong> sogenannten<br />
Bezugsgröße (1997: alte Län<strong>der</strong> 2.135 DM/Monat, neue Län<strong>der</strong><br />
1.820 DM/Monat) unterschreitet, ist das Ar<strong>bei</strong>tsentgelt zu<br />
100 Prozent berücksichtigungsfähig. Als Obergrenze des Ar<strong>bei</strong>tsentgelts<br />
werden 150 Prozent <strong>der</strong> Bezugsgröße (1997: alte Län<strong>der</strong><br />
6.405 DM/Monat, neue Län<strong>der</strong> 5.460 DM/Monat) festgesetzt;<br />
hiervon sind dann jeweils 80 Prozent beziehungsweise 90 Prozent<br />
berücksichtigungsfähig.<br />
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