22.10.2012 Aufrufe

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

102<br />

��Der im Rahmen des Fremdrentenrechts vorzunehmende Abschlag<br />

auf die nach den Tabellenwerten ermittelten EP wird <strong>bei</strong> allen künftigen<br />

Rentenzugängen einheitlich auf 40 Prozent (bisher: 30 Prozent<br />

<strong>bei</strong> Zuzug nach 1990) erhöht. Zudem werden die sich nach<br />

dem Fremdrentengesetz ergebenden EP für nach dem 6. Mai 1996<br />

zugezogene Aussiedler auf höchstens 25 EP begrenzt. Bei Ehegatten<br />

o<strong>der</strong> in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten wird<br />

die Zahl <strong>der</strong> EP nach dem Fremdrentenrecht auf höchstens insgesamt<br />

40 EP begrenzt.<br />

1997<br />

Beitragssatzverordnung 1997 (BSV 1997)<br />

��Für 1997 beträgt <strong>der</strong> Beitragssatz zur RV 20,3 Prozent.<br />

1998<br />

Beitragssatzverordnung 1998 (BSV 1998)<br />

��Für 1998 beträgt <strong>der</strong> Beitragssatz zur RV 20,3 Prozent.<br />

1998<br />

Erstes SGB-III-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

(1. SGB-III-ÄndG)<br />

��Durch eine Än<strong>der</strong>ung des EStG ist die Zahlung zusätzlicher Renten<strong>bei</strong>träge<br />

des ArbGeb nach Paragraph 187a SGB VI – zwecks (Teil-)<br />

Kompensation von Rentenabschlägen des ArbN <strong>bei</strong> vorzeitiger Inanspruchnahme<br />

einer Altersrente – bis zur Hälfte des insgesamt (ab<br />

1997) geleisteten zusätzlichen Renten<strong>bei</strong>trags von <strong>der</strong> Steuer freigestellt.<br />

1998<br />

Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler<br />

Ar<strong>bei</strong>tszeitregelungen<br />

��Bei flexiblen Ar<strong>bei</strong>tszeitmodellen, die Freistellungen von <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsleistung<br />

<strong>bei</strong> durchgehen<strong>der</strong> Entgeltzahlung (aufgrund von Vor- o<strong>der</strong><br />

Nachar<strong>bei</strong>t (Wertguthaben)) vorsehen (z.B. <strong>bei</strong> verblockter Altersteilzeit<br />

über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus), besteht infolge<br />

einer Än<strong>der</strong>ung des SGB IV auch während <strong>der</strong> Freistellungsphase<br />

eine Beschäftigung gegen Ar<strong>bei</strong>tsentgelt (und damit sozial-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!