Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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��Das Wie<strong>der</strong>holungsintervall zwischen zwei Kuren wird von drei auf<br />
vier Jahre verlängert.<br />
��Der Betrag <strong>der</strong> täglichen Zuzahlung für Kuren steigt von zwölf DM<br />
auf 25 DM (neue Län<strong>der</strong>: von neun DM auf 20 DM). Für eine Anschluss-Reha<br />
sowie für Vorsorgekuren für Mütter und Müttergenesungskuren<br />
bleibt es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> bisherigen Regelung (zwölf DM beziehungsweise<br />
neun DM täglich für längstens 14 Tage im Kalen<strong>der</strong>jahr).<br />
��Versicherte <strong>der</strong> Geburtsjahrgänge 1979 und jünger erhalten künftig<br />
keinen Kassenzuschuss mehr zu den Kosten des Zahnersatzes (Zuschuss<br />
bisher: 50 Prozent beziehungsweise 60 Prozent).<br />
��Die von <strong>der</strong> Packungsgröße abhängigen Zuzahlungsbeträge für Arznei-<br />
und Verbandmittel steigen (von bisher drei DM, fünf DM und<br />
sieben DM) auf vier DM, sechs DM beziehungsweise acht DM.<br />
��Der bisherige Zuschuss <strong>der</strong> Krankenkasse für die Kosten eines Brillengestells<br />
(20 DM) wird gestrichen.<br />
��Die Höhe des Kg wird von 80 Prozent auf 70 Prozent des Regelentgelts<br />
(= Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelts bis zur BBG) und maximal<br />
90 Prozent (bisher: 100 Prozent) des Nettoentgelts gekürzt. Dies<br />
gilt auch für am 1.1.1997 bereits laufende Kg-Zahlungen.<br />
1997 (Juli)<br />
Erstes GKV-Neuordnungsgesetz (1. NOG)<br />
��Die zumutbare Belastung, die Patienten als Eigenanteil o<strong>der</strong> Zuzahlung<br />
<strong>bei</strong> Fahrkosten, Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie<br />
Zahnersatz zu tragen haben, beträgt ab 1997 einheitlich maximal<br />
zwei Prozent <strong>der</strong> jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<br />
(sog. Überfor<strong>der</strong>ungsklausel). Der bislang höhere Satz von vier Prozent<br />
für diejenigen, <strong>der</strong>en Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<br />
oberhalb <strong>der</strong> BBG <strong>der</strong> GKV liegt, entfällt.<br />
��Für chronisch Kranke, die wegen <strong>der</strong>selben Krankheit länger als ein<br />
Jahr in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen bis<br />
zur Belastungsgrenze aufbringen mussten, sinkt <strong>der</strong> zumutbare Eigenanteil<br />
nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer dieser<br />
Behandlung auf ein Prozent <strong>der</strong> jährlichen Bruttoeinnahmen<br />
zum Lebensunterhalt.