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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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��Das Wie<strong>der</strong>holungsintervall zwischen zwei Kuren wird von drei auf<br />

vier Jahre verlängert.<br />

��Der Betrag <strong>der</strong> täglichen Zuzahlung für Kuren steigt von zwölf DM<br />

auf 25 DM (neue Län<strong>der</strong>: von neun DM auf 20 DM). Für eine Anschluss-Reha<br />

sowie für Vorsorgekuren für Mütter und Müttergenesungskuren<br />

bleibt es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> bisherigen Regelung (zwölf DM beziehungsweise<br />

neun DM täglich für längstens 14 Tage im Kalen<strong>der</strong>jahr).<br />

��Versicherte <strong>der</strong> Geburtsjahrgänge 1979 und jünger erhalten künftig<br />

keinen Kassenzuschuss mehr zu den Kosten des Zahnersatzes (Zuschuss<br />

bisher: 50 Prozent beziehungsweise 60 Prozent).<br />

��Die von <strong>der</strong> Packungsgröße abhängigen Zuzahlungsbeträge für Arznei-<br />

und Verbandmittel steigen (von bisher drei DM, fünf DM und<br />

sieben DM) auf vier DM, sechs DM beziehungsweise acht DM.<br />

��Der bisherige Zuschuss <strong>der</strong> Krankenkasse für die Kosten eines Brillengestells<br />

(20 DM) wird gestrichen.<br />

��Die Höhe des Kg wird von 80 Prozent auf 70 Prozent des Regelentgelts<br />

(= Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelts bis zur BBG) und maximal<br />

90 Prozent (bisher: 100 Prozent) des Nettoentgelts gekürzt. Dies<br />

gilt auch für am 1.1.1997 bereits laufende Kg-Zahlungen.<br />

1997 (Juli)<br />

Erstes GKV-Neuordnungsgesetz (1. NOG)<br />

��Die zumutbare Belastung, die Patienten als Eigenanteil o<strong>der</strong> Zuzahlung<br />

<strong>bei</strong> Fahrkosten, Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie<br />

Zahnersatz zu tragen haben, beträgt ab 1997 einheitlich maximal<br />

zwei Prozent <strong>der</strong> jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<br />

(sog. Überfor<strong>der</strong>ungsklausel). Der bislang höhere Satz von vier Prozent<br />

für diejenigen, <strong>der</strong>en Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<br />

oberhalb <strong>der</strong> BBG <strong>der</strong> GKV liegt, entfällt.<br />

��Für chronisch Kranke, die wegen <strong>der</strong>selben Krankheit länger als ein<br />

Jahr in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen bis<br />

zur Belastungsgrenze aufbringen mussten, sinkt <strong>der</strong> zumutbare Eigenanteil<br />

nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer dieser<br />

Behandlung auf ein Prozent <strong>der</strong> jährlichen Bruttoeinnahmen<br />

zum Lebensunterhalt.

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