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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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153<br />

1989<br />

Gesetz zur Reform <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992)<br />

��Der Krankenversicherungs<strong>bei</strong>trag für LohnersatzleistungsempfängerInnen<br />

(Alg/Alhi) <strong>der</strong> BA wird ab 1995 auf <strong>der</strong> Basis von 80 Prozent<br />

(bisher: 100 Prozent) des letzten Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelts bemessen.<br />

1992<br />

2. SGB-V-ÄndG<br />

��Verbesserung des Freistellungsanspruchs und des Kg-bezugs <strong>bei</strong><br />

Erkrankung von Kin<strong>der</strong>n. Der Anspruch auf Kg wird von fünf auf<br />

zehn Tage, <strong>bei</strong> Alleinerziehenden auf 20 Tage pro Kind unter zwölf<br />

Jahre (bisher: unter acht Jahre) erhöht. Pro Kalen<strong>der</strong>jahr und Versicherten<br />

beträgt <strong>der</strong> Anspruch maximal 25 Ar<strong>bei</strong>tstage (Alleinerziehende:<br />

50 Ar<strong>bei</strong>tstage).<br />

��Verbesserung <strong>der</strong> Härtefallregelung <strong>bei</strong> Zahnersatzleistungen.<br />

��Erleichterung <strong>der</strong> Zugangsvoraussetzungen (Vorversicherungszeit)<br />

für Leistungen <strong>bei</strong> Schwerpflegebedürftigkeit<br />

1993<br />

Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)<br />

��Für alle Arzneimittel (auch Festbetragsarzneimittel) müssen Zuzahlungen<br />

geleistet werden. Die Zuzahlungshöhe richtet sich 1993<br />

nach Preisklassen (bis 30 DM, 30 bis 50 DM und über 50 DM)<br />

und ab 1994 nach Packungsgrößen (kleine, mittlere und große Packungen).<br />

Der Zuzahlungsbetrag beläuft sich jeweils auf drei DM,<br />

fünf DM o<strong>der</strong> sieben DM. Liegt <strong>der</strong> Preis für ein Arznei- o<strong>der</strong> Verbandmittel<br />

über dem Festbetrag, so muss <strong>der</strong> Versicherte die Differenz<br />

selbst zahlen, dies gilt auch für sogenannte Härtefälle.<br />

��Die Zuzahlungshöhe <strong>bei</strong> Krankenhausbehandlung für maximal<br />

14 Tage im Kalen<strong>der</strong>jahr (bisher zehn DM pro Tag) wird geän<strong>der</strong>t.<br />

In den alten Län<strong>der</strong>n beträgt sie elf DM (1993) und zwölf DM (ab<br />

1994) pro Tag; in den neuen Län<strong>der</strong>n acht DM (1993) und neun<br />

DM (ab 1994) pro Tag.<br />

��Beim Zahnersatz werden zahnmedizinisch umstrittene o<strong>der</strong> unnötig<br />

aufwendige prothetische Versorgungsformen aus dem Leistungskatalog<br />

<strong>der</strong> GKV gestrichen (so etwa große Brücken zum Ersatz von

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