Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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die Arzneimittelversorgung innerhalb wirkungs- und wirkstoffgleicher<br />
Medikamente ein kostengünstiges Arzneimittel (aus dem unteren<br />
Preisdrittel) aussuchen. Die aut-idem Substitution wird somit<br />
zum Regelfall, die <strong>der</strong> Arzt allerdings aktiv ausschließen kann.<br />
��Der von den Apotheken an die Krankenkassen weiter zu gebende<br />
Rabatt auf den Arzneimittelpreis wird – begrenzt auf die Jahre<br />
2002 und 2003 – von bisher fünf Prozent auf sechs Prozent erhöht.<br />
��Der Bundesausschuss <strong>der</strong> Ärzte und <strong>der</strong> Krankenkassen kann künftig<br />
für Arzneimittel mit vergleichbaren Wirkstoffen o<strong>der</strong> vergleichbarer<br />
therapeutischer Wirkung eine Bewertung des therapeutischen<br />
Nutzens im Verhältnis zum Abgabepreis vornehmen und Empfehlungen<br />
an die behandelnden Ärzte abgeben.<br />
��An die Stelle <strong>der</strong> ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen vierprozentigen<br />
Preissenkung sowie des Preismoratoriums in den Jahren<br />
2002 und 2003 für nicht <strong>der</strong> Festbetragsregelung unterliegende<br />
verschreibungspflichtige Arzneimittel (prognostiziertes Entlastungsvolumen<br />
von insgesamt 960 Mio. DM) tritt eine Selbstverpflichtung<br />
des Verbandes <strong>der</strong> forschenden Arzneimittelhersteller<br />
(VfA): Der VfA stellt <strong>der</strong> GKV Anfang 2002 400 Mio. DM zur Konsolidierung<br />
<strong>der</strong> GKV-Finanzen zur Verfügung.<br />
��Krankenhäuser haben die für eine Arzneimitteltherapie im Rahmen<br />
<strong>der</strong> nahtlosen ambulanten Anschlussbehandlung durch den Vertragsarzt<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Arzneimittel künftig auch mit ihrem Wirkstoff<br />
sowie preisgünstige Alternativvorschläge für die ambulante<br />
Therapie anzugeben.<br />
2002 (April)<br />
10. SGB-V-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
��Rentenbezieher, die die seit 1993 geltende Vorversicherungszeit für<br />
die KVdR (Pflichtversicherung während 9/10 <strong>der</strong> zweiten Hälfte des<br />
Erwerbslebens) nicht erfüllen und bisher freiwillig versichert waren,<br />
werden auf Grund des Beschlusses des BVerfG vom 15.3.2000 ab<br />
April 2002 versicherungspflichtig. Für den betroffenen Personenkreis<br />
ist dann zwar <strong>der</strong> allgemeine (statt des ermäßigten Beitragssatzes)<br />
maßgeblich – an<strong>der</strong>erseits fallen für Versorgungsbezüge<br />
(Betriebsrenten) geringere Beiträge an und die Beitragspflicht son-