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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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100<br />

- Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit im Anschluss an berufliche Reha von 68 Prozent/63<br />

Prozent auf 67 Prozent/60 Prozent.<br />

��Der Betrag <strong>der</strong> täglichen Zuzahlung <strong>bei</strong> Kuren steigt von zwölf DM<br />

auf 25 DM (neue Län<strong>der</strong>: von neun DM auf 20 DM). Nur <strong>bei</strong> Anschluss-Reha<br />

an eine Krankenhausbehandlung bleibt es <strong>bei</strong> dem<br />

Betrag von zwölf DM (neun DM) für längstens 14 Tage im Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

��Die Altersgrenze für die Altersrente wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit o<strong>der</strong><br />

nach Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t wird ab dem Jahre 2000 von 63 Jahren<br />

unmittelbar weiter in monatlichen Schritten auf 65 Jahre (ab Dezember<br />

2001) angehoben. Ein vorgezogener Bezug mit vollendetem<br />

60. Lebensjahr bleibt möglich – er ist aber mit einem dauerhaften<br />

Rentenabschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat<br />

(also bis zu 18,0 Prozent) verbunden.<br />

��Die Altersgrenze für die Altersrente für Frauen wird ab dem Jahre<br />

2000 in monatlichen Stufen von 60 Jahren auf 65 Jahre (ab Dezember<br />

2004) angehoben. Ein vorgezogener Bezug mit vollendetem<br />

60. Lebensjahr bleibt möglich – er ist aber mit einem dauerhaften<br />

Rentenabschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat<br />

(also bis zu 18,0 Prozent) verbunden. Ein Vertrauensschutz (hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenzen entsprechend dem Stufenplan<br />

des RRG 92) wird nur jenen Frauen gewährt, die<br />

- bis zum 7.5.1941 geboren sind und am 7.5.1996 ar<strong>bei</strong>tslos<br />

waren o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis aufgrund einer Kündigung/Vereinbarung,<br />

die vor dem 7.5.1996 erfolgt ist, nach<br />

dem 6.5.1996 beendet worden ist, o<strong>der</strong><br />

- bis zum 7.5.1944 geboren sind und aufgrund eines Sozialplans<br />

von vor dem 7.5.1996 aus einem Betrieb <strong>der</strong> Montanindustrie<br />

ausgeschieden sind.<br />

Ein Vertrauensschutz für weiterhin erwerbstätige Frauen wird dagegen<br />

nicht gewährt.<br />

��Die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte wird<br />

ab dem Jahre 2000 in monatlichen Stufen von 63 auf 65 Jahre (ab<br />

Dezember 2001) angehoben. Ein vorgezogener Bezug mit vollendetem<br />

63. Lebensjahr bleibt möglich – er ist aber mit einem dauerhaften<br />

Rentenabschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro vorgezogenem<br />

Monat (also bis zu 7,2 Prozent) verbunden.

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