22.10.2012 Aufrufe

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

140<br />

��Der Anleger kann den Anbieter eines »Riester«-Produkts bevollmächtigen,<br />

für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen<br />

(Dauerzulageantrag bis auf Wi<strong>der</strong>ruf); damit entfällt <strong>bei</strong>m Anbieter<br />

die jährliche Übersendung eines Antragsformulars an den Zulageberechtigten.<br />

Die »zentrale Stelle« (<strong>bei</strong> <strong>der</strong> BfA) wird befugt, die <strong>bei</strong>tragspflichtigen<br />

Einnahmen des Zulageberechtigten <strong>bei</strong>m RV-Träger<br />

selbst zu erfragen.<br />

��Der Katalog <strong>der</strong> Zertifizierungskriterien für »Riester«-Produkte wird<br />

gestrafft; unter an<strong>der</strong>em entfallen das Erfor<strong>der</strong>nis laufende Beitragszahlung<br />

in <strong>der</strong> Ansparphase und die produktbezogenen Anlagevorschriften.<br />

Der Mindestzeitraum für die Verteilung <strong>der</strong> Abschluss-<br />

und Vertriebskosten wird von zehn auf fünf Jahre reduziert.<br />

Bis zu zwölf (bisher: drei) monatliche Leistungen können in einer<br />

Auszahlung zusammengefasst werden. Die bisher bereits per Gesetzesauslegung<br />

zugelassene Teilkapitalauszahlung beziehungsweise<br />

Auszahlung in variablen Teilraten außerhalb <strong>der</strong> monatlich gleich<br />

bleibenden o<strong>der</strong> steigenden Leistungen wird gesetzlich auf 30 Prozent<br />

des zu Beginn <strong>der</strong> Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden<br />

Kapitals begrenzt; auch ist eine geson<strong>der</strong>te Auszahlung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Auszahlungsphase anfallenden Zinsen und Erträge zulässig.<br />

��Für ab 2006 neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge ist als<br />

zusätzliches Zertifizierungs- beziehungsweise För<strong>der</strong>kriterium die<br />

geschlechtsneutrale Berechnung <strong>der</strong> Leistung (Unisex-Tarif) erfor<strong>der</strong>lich.<br />

��Die bisherigen Informationspflichten des Anbieters sind kein Zertifizierungskriterium<br />

mehr – sie finden sich jedoch inhaltsgleich als<br />

allgemeine Vertragspflichten wie<strong>der</strong>. An neuen Informationspflichten<br />

des Anbieters werden.<br />

(a) ein vorvertraglicher Bericht über die Guthabenentwicklung im<br />

Verlauf von zehn Jahren – <strong>bei</strong> gleichbleibenden Beiträgen sowie<br />

vor und nach Abzug von Wechselkosten (des Anlageprodukts/Anbieters)<br />

– <strong>bei</strong> einer Verzinsung von zwei Prozent, vier<br />

Prozent und sechs Prozent und<br />

(b) eine vorvertragliche und dann jährliche Information darüber,<br />

ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange <strong>bei</strong><br />

Verwendung <strong>der</strong> Beiträge berücksichtigt werden,<br />

eingeführt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!