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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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scheidet, kann in diesem Bereich nicht mehr zur GKV zurückwechseln.<br />

��Ab dem Jahre 2006 müssen GKV-Versicherte neben ihrem Anteil<br />

am allgemeinen (paritätisch getragenen) Beitragssatz einen zusätzlichen<br />

Son<strong>der</strong><strong>bei</strong>trag in Höhe von 0,5 Prozent ihres <strong>bei</strong>tragspflichtigen<br />

Brutto leisten.<br />

��Für Betriebsrenten und Einkünfte aus selbstständiger Ar<strong>bei</strong>t zahlen<br />

Rentner den vollen (bisher: halben) Beitragssatz; <strong>bei</strong>tragspflichtig<br />

zur KV/PV sind von da an auch Einmal-/Kapitalleistungen <strong>der</strong> betrAV<br />

(als monatlicher Zahlbetrag gilt 1/120stel <strong>der</strong> Leistung für<br />

längstens zehn Jahre).<br />

��Für nicht in <strong>der</strong> GKV versicherte Sozialhilfeempfänger übernehmen<br />

in Zukunft die KK die Kosten <strong>der</strong> Krankenbehandlung; die Sozialhilfeträger<br />

erstatten den KK den entstandenen Aufwand vierteljährlich.<br />

��Zur pauschalen Abgeltung <strong>der</strong> Aufwendungen <strong>der</strong> KKn für versicherungsfremde<br />

Leistungen (unter an<strong>der</strong>em Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung,<br />

Schwangerschaftsabbruch und Krankengeld <strong>bei</strong><br />

Erkrankung unter zwölfjähriger Kin<strong>der</strong>) leistet <strong>der</strong> Bund für 2004<br />

1,0 Mrd. Euro, für 2005 2,5 Mrd. Euro und ab 2006 4,2 Mrd. Euro.<br />

��Auf Wunsch erhalten Patienten vom Arzt, Zahnarzt beziehungsweise<br />

Krankenhaus eine Kosten- und Leistungsinformation (Tageso<strong>der</strong><br />

Quartalsquittung); Versicherte müssen für die Patientenquittung<br />

eine Aufwandsentschädigung von einem Euro pro Quartal plus<br />

Versandkosten zahlen.<br />

��Ab 2006 wird die bisherige Krankenversicherungs- durch eine<br />

elektronische Gesundheitskarte ersetzt; auf freiwilliger Basis enthält<br />

sie auch Gesundheitsdaten.<br />

��KK können für Versicherte, die regelmäßig an Vorsorge-<br />

/Früherkennungsuntersuchungen o<strong>der</strong> an Präventions- o<strong>der</strong> speziellen<br />

<strong>Chronik</strong>erprogrammen teilnehmen o<strong>der</strong> sich in Hausarztmodelle<br />

einschreiben lassen, Boni (z.B. Ermäßigungen <strong>bei</strong> Zuzahlungen,<br />

Praxisgebühr o<strong>der</strong> Beitrag) gewähren.<br />

��KK werden verpflichtet, ihren Versicherten ein Hausarztsystem<br />

anzubieten.

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