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Sozialpolitische Chronik - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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6<br />

��Zur Finanzierung des Winterg und <strong>der</strong> Mehrkostenzuschüsse wird<br />

eine von den Bauunternehmen aufzubringende Winterbau-Umlage<br />

eingeführt.<br />

1974<br />

Gesetz über Konkursausfallgeld (3. AFG-Novelle)<br />

��Ab Juli wird ein Konkursausfallgeld eingeführt: im Falle <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit<br />

des ArbGeb werden Ansprüche auf Ar<strong>bei</strong>tsentgelt<br />

für die letzten drei <strong>der</strong> Eröffnung des Konkursverfahrens vorausgehenden<br />

Monate abgegolten. Zur Finanzierung wird eine ArbGeb-<br />

Umlage eingeführt.<br />

��Ab September werden die Voraussetzungen für den Bezug von Alhi<br />

erweitert.<br />

��Ab Oktober werden die Leistungen <strong>bei</strong> ABM verbessert.<br />

��In Anlehnung an die in <strong>der</strong> Rentenversicherung geltenden Regelungen<br />

werden die Geldleistungen des AFG dynamisiert.<br />

1975<br />

��Erhöhung des Beitragssatzes zur BA von 1,7 Prozent auf zwei Prozent.<br />

��Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Steuer- und Kin<strong>der</strong>geldreform werden<br />

die Lohnersatzleistungen des AFG alleine an das Nettoar<strong>bei</strong>tsentgelt<br />

gekoppelt und gleichzeitig erhöht. Im Gegenzug entfallen die von<br />

<strong>der</strong> BA zu finanzierenden Familienzuschläge; sie werden durch das<br />

Kin<strong>der</strong>geld aus Bundesmitteln ersetzt.<br />

��Erhöhung des Alg, Kug und Schlwg auf 68 Prozent des Nettoar<strong>bei</strong>tsentgelts.<br />

��Erhöhung des Uhg für Teilnehmer an FuU-Maßnahmen auf einheitlich<br />

90 Prozent des Nettoar<strong>bei</strong>tsentgelts.<br />

1976<br />

Haushaltsstrukturgesetz<br />

��Erhöhung des Beitragssatzes zur BA von zwei Prozent auf drei Prozent.<br />

��Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Bildung wird eingeschränkt und die<br />

Leistungen werden stärker auf den Beitragszahlerkreis ausgerichtet:

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