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Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />

Dadurch steht die gesamte Wertschöpfungskette der Produktion von Gesundheitsdienst-<br />

leistungen im Mittelpunkt einer Vernetzung. Der Patient wird hier mit seinem Versor-<br />

gungsbedarf an die richtigen Adressen verwiesen und mit seiner Krankheit durch einen<br />

optimalen Weg in der Versorgungskette begleitet. Fühlbare Reibungsverluste an den<br />

Versorgungsschnittstellen werden reduziert, da die Patienten systematisch im regiona-<br />

len Gesundheitssystem betreut werden. Des Weiteren ist es für die Umsetzung des<br />

Disease- und Case-Management von zentraler Bedeutung, dass kooperative Strukturen<br />

von Ärzten oder Praxisnetze im Sinne einer regionalen effizienzorientierten Vollversor-<br />

gung zugelassene Leistungserbringer im SGB V werden. Dies betrifft insbesondere die<br />

Gründereigenschaft.<br />

Änderungsvorschlag<br />

Ergänzung im § 39 hinsichtlich der Überleitung auch in anderen Sektorengrenzen sowie<br />

Klarstellung wer die Aufgabe des Patientenmanagements sicherzustellen hat. Des Wei-<br />

teren müsste Anreize für Krankenkassen ausgebaut werden, mit Leistungserbringer Ver-<br />

träge im Sinne des § 11 SGB V zu schließen. Dabei muss die Präzisierung kostenneut-<br />

ral ausgestaltet werden.<br />

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