22.09.2013 Aufrufe

Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />

Themenpunkt 6: Vertragszahnärztliche Versorgung<br />

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)<br />

Nr. 20<br />

§ 85 Abs. 3 SGB V – Abschaffung der vorrangigen Geltung der Beitragssatzstabili-<br />

tät<br />

Beabsichtigte Neuregelung<br />

Die vorrangige Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität (§ 71 SGB V) wird<br />

bei Vereinbarungen über die Gesamtvergütungen abgeschafft. Zusätzlich soll jetzt die<br />

Zahl und Struktur der Versicherten, die Morbiditätsentwicklung, die Kosten- und Versor-<br />

gungsstruktur, die für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendende Arbeitszeit so-<br />

wie die Art und der Umfang der zahnärztlichen Leistungen, soweit sie auf einer Verän-<br />

derung des gesetzlichen oder satzungsmäßigen Leistungsumfangs beruhen, berück-<br />

sichtigt werden.<br />

Bewertung<br />

Die gesetzlichen Neuregelungen zur Berücksichtigung weiterer Parameter zur Vereinba-<br />

rung der Gesamtvergütung führen im Ergebnis zu einem Ausgabenanstieg in der GKV.<br />

Der Vorrang der Beitragssatzstabilität hat in der Vergangenheit eine ausgewogene Ver-<br />

gütungshöhe gewährleistet. Besonderheiten aufgrund der Morbidität und Versicherten-<br />

struktur bei einzelnen Krankenkassen bzw. Kassenarten wurden von den Gesamtver-<br />

tragspartnern bereits auf freiwilliger Basis berücksichtigt und sind somit schon in den<br />

bisherigen Gesamtvergütungen enthalten. Die gleichberechtigte Berücksichtigung aller<br />

Parameter zur Ermittlung der vertragszahnärztlichen Vergütung führt letztlich dazu, dass<br />

kostensteigernde Elemente in den Vereinbarungen der Gesamtvergütung stärker Ein-<br />

gang finden werden.<br />

Aus diesem Grunde sollte aus Sicht der Innungskrankenkassen am bewährten Vorrang<br />

der Beitragssatzstabilität festgehalten werden, um im vertragszahnärztlichen Bereich<br />

kein weiteres kostentreibendes Element zu installieren.<br />

Änderungsvorschlag<br />

Die Regelung wird gestrichen.<br />

Seite 39 von 66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!