Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />
Änderungsvorschlag<br />
Nur die Aufwendungen für tatsächlich neue – von den Kassen bislang nicht erbrachte<br />
Satzungsleistungen – sollten zukünftig durch Eigenmittel der Kassen finanziert werden.<br />
Leistungen, die bereits heute als Satzungsleistungen erbracht werden, sollten auch wei-<br />
terhin als berücksichtigungsfähige Aufwendungen im Sinne des § 266 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />
2 SGB V gelten.<br />
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