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Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />

die Neuausrichtung der Evaluation hohe zusätzliche finanzielle Aufwände entstehen.<br />

Zusätzlich soll die Risikoadjustierung entfallen und die Ergebnise der Evaluation gene-<br />

rell nicht mehr zur Reakkreditierung von Programmen herangezogen werden. Gerade<br />

der risikoadjustierte Vergleich zeigt die unterschiedliche Qualität der DMP bislang auf<br />

und ermöglicht konkrete Ansätze zur Optimierung.<br />

Eine Änderung der Dokumentationspflicht wird nach Auffassung des <strong>IKK</strong> e. V. ebenfalls<br />

nicht befürwortet. Durch die Anbindung an den RSA ist eine rechtssichere Einschrei-<br />

bung in das DM-Programm erforderlich. Hierzu zählt auch die schriftliche Bestätigung<br />

der einschreiberelevanten Dokumentationsparameter durch den Arzt. Auch unter Be-<br />

rücksichtigung der bisherigen Umsetzung sind Änderungen nach unserer Einschätzung<br />

nicht notwendig. Die Dokumentationsvorgänge in den Arztpraxen sind bereits etabliert<br />

und haben seit der komplett vollzogenen Umstellung auf die ausschließlich elektroni-<br />

sche Übermittlung von Dokumentationsdaten nicht zu größeren Problemen/Diskus-<br />

sionen auf Landesebene geführt.<br />

Änderungsvorschlag<br />

Eine Anpassung der Regelungskompetenz, der Dokumentation sowie der Evaluation<br />

wird als nicht notwendig erachtet. Vielmehr sollten zukünftig die DMP-Daten von den<br />

Krankenkassen auch für die Versorgungssteuerung genutzt werden können. Denn durch<br />

eine mögliche Ergänzung wird die bisher eingeschränkte Nutzung der im Rahmen von<br />

DMP erhobenen Daten für die Krankenkassen nutzbar. Hierdurch wird es den Kranken-<br />

kassen möglich, die an einem DMP teilnehmenden Versicherten auch in zusätzliche<br />

bzw. ergänzende Versorgungsprogramme zu steuern und so einer weiteren gezielten<br />

Betreuung zuzuführen.<br />

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