Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />
Der <strong>IKK</strong> e. V. begrüßt die Regelungen zu der sektorenübergreifenden Versorgungs-<br />
konzeption im Bereich der ambulanten spezialärztliche Versorgung, weil damit dem<br />
Prinzip ambulant vor stationär gefolgt wird. Um zukünftige Versorgungsprobleme im<br />
Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung zu lösen, sollte eine differenzierte<br />
Betrachtung herangezogen werden, die in der Zukunft zwischen primärärztlicher,<br />
fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung unterscheidet. Bei der<br />
Aus- bzw. Umgestaltung bedarf es jedoch erheblicher Anpassungen am Gesetzes-<br />
vorschlag. Denn einerseits muss noch ein Umverteilungsmechanismus zwischen den<br />
betroffenen Sektoren definiert werden, anderseits ist ein sektorenübergreifendes be-<br />
reinigtes Budget auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung einschließender Indikatio-<br />
nen zu entwickeln. Darüber hinaus muss eine geregelte Zulassung für diese Versor-<br />
gung sichergestellt sein und zwingend über die Zulassungsausschüsse organisiert<br />
werden.<br />
Grundsätzlich begrüßt der <strong>IKK</strong> e. V. eine Beschleunigung des Verfahrens im Rah-<br />
men der Umsetzung zu den DMP Richtlinien. Jedoch ist zu befürchten, dass die<br />
neuen Richtlinien zum DMP eine geringere Rechtsverbindlichkeit haben werden so-<br />
wie für die Krankenkassen die Möglichkeit entfällt, spezifische Positionen im Rahmen<br />
eines Anhörungsverfahrens einzubringen. Eine Anpassung der Regelungskompe-<br />
tenz, der Dokumentation sowie der Evaluation wird daher als nicht notwendig erach-<br />
tet.<br />
Der G-BA soll zukünftig die Möglichkeit haben, Untersuchungs- und Behandlungs-<br />
methoden mit dem Potential einer Behandlungsalternative aber bisher unklarem Nut-<br />
zen einer Erprobung zuzuführen. Hierbei muss jedoch gewährleistet sein, dass eine<br />
Finanzierung der medizinischen Leistung durch die GKV ausschließlich im Rahmen<br />
hochwertiger klinischer Studien erfolgt. Darüber hinaus wird der Industrie das Recht<br />
eingeräumt, einen Antrag auf Erstellung einer Richtlinie zur Erprobung ihrer Produkte<br />
oder Anwendungen beim G-BA zu stellen. Die Verantwortung für Planung, Beauftra-<br />
gung und Steuerung der Studie liegt dann beim G-BA. Diesen Vorschlag lehnt der<br />
<strong>IKK</strong> e. V. ab.<br />
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