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Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />

Der <strong>IKK</strong> e. V. begrüßt die Regelungen zu der sektorenübergreifenden Versorgungs-<br />

konzeption im Bereich der ambulanten spezialärztliche Versorgung, weil damit dem<br />

Prinzip ambulant vor stationär gefolgt wird. Um zukünftige Versorgungsprobleme im<br />

Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung zu lösen, sollte eine differenzierte<br />

Betrachtung herangezogen werden, die in der Zukunft zwischen primärärztlicher,<br />

fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung unterscheidet. Bei der<br />

Aus- bzw. Umgestaltung bedarf es jedoch erheblicher Anpassungen am Gesetzes-<br />

vorschlag. Denn einerseits muss noch ein Umverteilungsmechanismus zwischen den<br />

betroffenen Sektoren definiert werden, anderseits ist ein sektorenübergreifendes be-<br />

reinigtes Budget auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung einschließender Indikatio-<br />

nen zu entwickeln. Darüber hinaus muss eine geregelte Zulassung für diese Versor-<br />

gung sichergestellt sein und zwingend über die Zulassungsausschüsse organisiert<br />

werden.<br />

Grundsätzlich begrüßt der <strong>IKK</strong> e. V. eine Beschleunigung des Verfahrens im Rah-<br />

men der Umsetzung zu den DMP Richtlinien. Jedoch ist zu befürchten, dass die<br />

neuen Richtlinien zum DMP eine geringere Rechtsverbindlichkeit haben werden so-<br />

wie für die Krankenkassen die Möglichkeit entfällt, spezifische Positionen im Rahmen<br />

eines Anhörungsverfahrens einzubringen. Eine Anpassung der Regelungskompe-<br />

tenz, der Dokumentation sowie der Evaluation wird daher als nicht notwendig erach-<br />

tet.<br />

Der G-BA soll zukünftig die Möglichkeit haben, Untersuchungs- und Behandlungs-<br />

methoden mit dem Potential einer Behandlungsalternative aber bisher unklarem Nut-<br />

zen einer Erprobung zuzuführen. Hierbei muss jedoch gewährleistet sein, dass eine<br />

Finanzierung der medizinischen Leistung durch die GKV ausschließlich im Rahmen<br />

hochwertiger klinischer Studien erfolgt. Darüber hinaus wird der Industrie das Recht<br />

eingeräumt, einen Antrag auf Erstellung einer Richtlinie zur Erprobung ihrer Produkte<br />

oder Anwendungen beim G-BA zu stellen. Die Verantwortung für Planung, Beauftra-<br />

gung und Steuerung der Studie liegt dann beim G-BA. Diesen Vorschlag lehnt der<br />

<strong>IKK</strong> e. V. ab.<br />

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