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Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />

Themenpunkt 10: Leistungsrechtliche Klarstellung bei lebensbedrohlichen<br />

Erkrankungen<br />

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)<br />

Nr. 1<br />

§ 2 Abs. 1a SGB V – neu – Leistungsrechtliche Klarstellung bei lebensbedrohli-<br />

chen Erkrankungen<br />

Beabsichtigte Neuregelung<br />

Leistungsrechtliche Klarstellung zum Geltungsumfang des Nikolausbeschlusses des<br />

Bundesverfassungsgerichts für die gesetzliche Krankenversicherung.<br />

Bewertung<br />

Der <strong>IKK</strong> e. V. lehnt die Regelung ab. Sie ist nicht erforderlich, weil die Richtlinie zur Me-<br />

thodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses dementsprechend angepasst<br />

wurde und schon heute im Einzelfall eine Leistung bewilligt werden kann, die nicht<br />

§ 2 Abs. 1 S. 3 entspricht. Es besteht die Gefahr, dass durch eine Kodifizierung vom<br />

Gemeinsamen Bundesausschuss abgelehnte Leistungen doch wieder zugelassen wer-<br />

den. Die Einzelfallentscheidung sollte auch zukünftig zur Anwendung kommen; es be-<br />

darf dazu keiner gesetzlichen Regelung.<br />

Änderungsvorschlag<br />

Die Regelung ist zu streichen.<br />

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