22.09.2013 Aufrufe

Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />

Themenpunkt 14: Hilfsmittel<br />

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)<br />

Nr. 45<br />

§ 127 SGB V – Rahmenempfehlung<br />

Beabsichtigte Neuregelung<br />

Der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungs-<br />

erbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene werden verpflichtet,<br />

gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der<br />

Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzuschließen, die die<br />

Krankenkassen bei dem Abschluss von entsprechenden Versorgungsverträgen zu be-<br />

achten haben.<br />

Bewertung<br />

Die Regelung zu Rahmenempfehlungen über die Durchführung und Abrechnung der<br />

Versorgung mit Hilfsmitteln wird abgelehnt. Entgegen dem mit der Neuregelung inten-<br />

dierten Bürokratieabbau wird die Regelung zu unnötigen Doppelarbeiten führen, da der<br />

Regelungsgehalt bereits in § 139 Abs. 2 SGB V enthalten ist. Hierdurch wird bereits jetzt<br />

eine qualitativ hochwertige Versorgung, die den Anforderungen des Wirtschaftlichkeits-<br />

gebotes entspricht, gewährleistet. Eine zusätzliche Vereinbarung mit den Spitzenorgani-<br />

sationen der Leistungserbringer ist nicht zuletzt auch wegen der sich möglicherweise<br />

widersprechenden Inhalte nicht erforderlich und darf die bisherige bewährte Praxis auch<br />

keinesfalls ersetzen. Gleiches gilt für das Abrechnungsverfahren.<br />

Änderungsvorschlag<br />

Die Einführung des § 127 Abs. 6 SGB V wird gestrichen.<br />

Seite 64 von 66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!