Stellungnahme IKK e. V. Versorgungsgesetz
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>IKK</strong> e. V. zum GKV-<strong>Versorgungsgesetz</strong> Stand: 24. Juni 2011<br />
Themenpunkt 14: Hilfsmittel<br />
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)<br />
Nr. 45<br />
§ 127 SGB V – Rahmenempfehlung<br />
Beabsichtigte Neuregelung<br />
Der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungs-<br />
erbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene werden verpflichtet,<br />
gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der<br />
Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzuschließen, die die<br />
Krankenkassen bei dem Abschluss von entsprechenden Versorgungsverträgen zu be-<br />
achten haben.<br />
Bewertung<br />
Die Regelung zu Rahmenempfehlungen über die Durchführung und Abrechnung der<br />
Versorgung mit Hilfsmitteln wird abgelehnt. Entgegen dem mit der Neuregelung inten-<br />
dierten Bürokratieabbau wird die Regelung zu unnötigen Doppelarbeiten führen, da der<br />
Regelungsgehalt bereits in § 139 Abs. 2 SGB V enthalten ist. Hierdurch wird bereits jetzt<br />
eine qualitativ hochwertige Versorgung, die den Anforderungen des Wirtschaftlichkeits-<br />
gebotes entspricht, gewährleistet. Eine zusätzliche Vereinbarung mit den Spitzenorgani-<br />
sationen der Leistungserbringer ist nicht zuletzt auch wegen der sich möglicherweise<br />
widersprechenden Inhalte nicht erforderlich und darf die bisherige bewährte Praxis auch<br />
keinesfalls ersetzen. Gleiches gilt für das Abrechnungsverfahren.<br />
Änderungsvorschlag<br />
Die Einführung des § 127 Abs. 6 SGB V wird gestrichen.<br />
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